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Lexikon

Begriff Definition
Vermögensverwaltung

Zwischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung besteht ein fundamentaler Unterschied.  Bei der Vermögensverwaltung entscheidet die Bank innerhalb der mit  dem Kunden vereinbarten Richtlinien selbständig über die optimale  Anlage.
Mit jedem Vermögensverwaltungsauftrag ist eine Vielzahl von Aufgaben verbunden. Die meisten Banken übernehmen die Vermögensverwaltung erst ab einem Portefeuille von CHF 250'000.- oder höher.
Auch hier haftet die Bank, wenn sie unsorgfältig oder fahrlässig arbeitet, d.h. wenn sie z.B. die Weisungen des Kunden nicht einhält. Auch lnteressenkonflikte dürfen nicht zum Nachteil des Vermögensverwaltungskunden gelöst werden. Die Bank kann jedoch nicht für marktübliche Schwankungen verantwortlich gemacht werden.
Aufträge zur Vermögensverwaltung erteilen Private, Unternehmungen wie auch Pensionskassen und Stiftungen. Sie wollen dabei - neben der reinen Zeitersparnis - vor allem die Erfahrung der Bankspezialisten nutzen.
Auch ausländische Kunden lassen ihr Vermögen gerne in der Schweiz verwalten, weil das Schweizer Bankgeheimnis einen guten Diskretionsschutz bietet und weil die Schweizer Vermögensverwaltung als sicher und verlässlich gilt.

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