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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Währungsparität

Offiziell festgesetztes Wertverhältnis einer Währung gegenüber anderen Währungen.

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Wärmetauscher

Ein Wärmetauscher ist Bestandteil einer Wärmepumpe. Diese gibt z. B. die Erdwärme oder Sonnenwärme mittels einer Übertragungsflüssigkeit an einen Wasserkreislauf ab, der die Wärme in das Haus trägt. Aus diesem Kreislauf kann austretende Flüssigkeit einen Wasserschaden verursachen, der von der Wasserversicherung - z.T. mit Prämienzuschlag - entschädigt wird.

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Wartefrist

Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Gesellschaft liegt. Sie gilt bei den Erwerbsausfallrenten und bei den Taggeldern der Lebensversicherung. Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnanzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden. Nicht verwechselt werden darf die Wartezeit mit der Karenzzeit.

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Wasser

"Wasser" bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Die Wasserversicherung übernimmt Schäden, die durch Wasser aus Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten entstehen. Schäden durch Frost, Grundwasser und Rückstau der Kanalisation sind ebenfalls versichert.

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Wechselschilder

Mit Wechselschildern kann ein Halter, der zwei Motorfahrzeuge besitzt, die gleichen Kontrollschilder für diese beiden Fahrzeuge verwenden. Er darf aber immer nur ein Fahrzeug verwenden, welches mit den Schildern versehen sein muss.

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Wertminderung

Mit zunehmendem Alter und durch Abnützung vermindert sich der Wert eines versicherten Gegenstandes. Je nach Vertragsbestimmungen wird im Schadenfall der Neuwert um die Wertminderung gekürzt und somit nur noch der Zeitwert entschädigt.

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Wertsachenversicherung

Die Wertsachenversicherung gehört in die Gruppe der Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden an Schmucksachen, Pelzen, Bildern, Musikinstrumenten und anderen persönlichen Wertsachen infolge von Diebstahl, Feuer und Wasser. Neben den herkömmlichen Risiken können in der Regel auch Beschädigungen und Zerstörung, Abhandenkommen und Verlieren versichert werden.

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Wiederinkraftsetzung

Reaktivierung eines ausser Kraft stehenden Vertrages in voller oder reduzierter Höhe.

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Wohneigentum, selbst genutzt

Am Wohnsitz des Versicherten durch den Versicherten genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum, Liegenschaft im Allein- oder Miteigentum, selbständiges und dauerndes Wohnrecht).

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