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Lexikon

Begriff Definition
Wartefrist

Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Gesellschaft liegt. Sie gilt bei den Erwerbsausfallrenten und bei den Taggeldern der Lebensversicherung. Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnanzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden. Nicht verwechselt werden darf die Wartezeit mit der Karenzzeit.

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