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Lexikon

Begriff Definition
Aktie

Wertpapier, das dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die damit verbundenen Rechte verbrieft (siehe Gesellschaftsformen). Zu den mit dem Kauf von Aktien erworbenen Rechten gehören der Anspruch des Aktionärs auf Anteil am Reingewinn (siehe Dividende) und am Liquidationserlös sowie das Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Außerdem wird dem Aktionär im Fall einer Kapitalerhöhung der AG das Bezugsrecht auf neue, so genannte junge Aktien eingeräumt.

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