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Lexikon

Begriff Definition
Arbeitslosen- und Insolvenz-Versicherung

Obligatorisch versichert durch die Arbeitslosen- und Insolvenz-Versicherung (AIV) sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.Die AIV soll den Arbeitnehmer wenigstens teilweise für den Einkommensverlust entschädigen, den er durch eine nicht selbstverschuldete Arbeitslosigkeit (Stellenverlust, Kurzarbeit, schlechtes Wetter) oder wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers erleidet. Die Entschädigung des Arbeitslosen besteht in der Bezahlung eines Taggeldes. An der Durchführung der AIV sind die Arbeitgeber, die AHV und die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung beteiligt. Zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leistet die AIV zudem finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung und an Versicherte, die ausserhalb ihres Wohnorts Arbeit annehmen.

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