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Lexikon

Begriff Definition
Regress

Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen aus verschiedenen Rechtsgründen für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden verursacht, für den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages aufzukommen hat. Soweit der Versicherer dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, kann jener die geleistete Zahlung vom Schädiger zurückfordern. In der Sachversicherung ist das Regressrecht des Versicherers nur gegeben, wenn der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers verursacht wurde.

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