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Lexikon

Begriff Definition
Abredeversicherung

Bei einer Abredeversicherung bietet der Versicherer dem Versicherten im Rahmen des Unfallversicherungsrechts die Möglichkeit, die Nicht-Berufsunfallversicherung durch besondere Abrede zu verlängern. Ihr Zweck ist die Weiterversicherung, wenn die obligatorische Versicherung endet.max. Dauer 180 Tage

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