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Lexikon

Begriff Definition
Beirat

Der Beirat kann als "Vormund minderen Grades" bezeichnet werden. Er wird einer Person zum Schutz ihrer Vermögensinteressen zur Seite gestellt, deren Handlungsfähigkeit damit teilweise eingeschränkt wird. Ein Beirat ist zu bestellen, wenn eine schutzbedürftige Person ihre wirtschaftliche Existenz oder die ihrer unterstützungsberechtigten Angehörigen gefährdet.

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