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Lexikon

Begriff Definition
Belehnung

Bezug einer Vorauszahlung zu lasten der Versicherungsleistungen im Rahmen des Rückkaufswertes. Diese Vorauszahlung muss jährlich vorschüssig verzinst, aber nicht zwingend zurückbezahlt werden. Wird sie es nicht, so zieht man die Belehnung/den Vorbezug/die Vorauszahlung bei Fälligkeit der Leistung vom frei werdenden Betrag ab.

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