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Lexikon

Begriff Definition
Darlehenswert

Als Deckungskapital werden die zum technischen Zins aufgezinsten Sparteile der Prämien bezeichnet. Wird der Sparteil der Prämie ohne Berücksichtigung der beim Abschluss entstehenden Kosten aufgezinst, sprechen wir vom Nettodeckungskapital. Wird zum Nettodeckungskapital eine Rückstellung für zukünftige Verwaltungskosten hinzugerechnet, ergibt sich das Inventardeckungskapital. Das Deckungskapital spielt auch bei der Risiko-Versicherung eine gewisse Rolle, weil während der ganzen Vertragsdauer gleichbleibende Prämien erhoben werden, mit zunehmendem Alter das Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiko aber ansteigen. Der Versicherungsnehmer zahlt daher anfänglich zu viel, später zu wenig Risikoprämie. Um auch später der Leistungspflicht nachkommen zu können, müssen die Versicherer die für die Deckung der Risiokoleistungen zuviel erhobenen Prämienanteile in Form von Deckungskapital verzinslich ansammeln. Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird vom Deckungskapital ein Teil der noch nicht getilgten Abschlusskosten für das getragene Risiko abgezogen. Was verbleibt ist der Rückkaufswert.

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