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Lexikon

Begriff Definition
Rückkaufswert

Rückkaufswert besitzen nur Versicherungen, die mit einem Sparvorgang verbunden sind und daher ein Deckungskapital ansammeln. Der Rückkaufswert wird aufgrund des Deckungskapitals berechnet. Auf jeden einzelnen Lebensversicherungsvertrag, der an der Bildung eines Deckungskapitals beteiligt ist, entfällt ein bestimmter Anteil, der Rückkaufswert genannt wird. Warum werden nicht einfach die eingezahlten Prämien (Leben) zurückerstattet? Von jeder für eine vermögensbildende Versicherung bezahlten Prämie legt die Gesellschaft einen wesentlichen Teil als Sparprämie zinstragend an. Einen anderen Teil der Prämie benötigt sie für die Risikodeckung, einen weiteren Teil für die laufenden Kosten. Die im Vertragsabschluss entstehenden, einmaligen Abschlusskosten werden auf alle folgenden Prämien verteilt; sie sind daher erst am Ende der Prämienzahlungsdauer getilgt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten die Regeln, nach denen der Rückkaufswert berechnet wird. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Zweifelsfall die Richtigkeit der Berechnung durch das Bundesamt  für Privatversicherungswesen unentgeltlich überprüfen zu lassen. Wichtig: Es gibt bessere Möglichkeiten, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Versicherungen neuen Verhältnissen anzupassen.

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