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Lexikon

Begriff Definition
Unterversicherung

Unterversicherung (UV) liegt vor, wenn die Versicherungssumme viel tiefer liegt, als der Wert des Hausrates (inkl. Gästeeffekten, geleaste/ gemietete/anvertraute Sachen und einem Neuanschaffungszuschlag). Sie hat für den Versicherungsnehmer in der Regel unangenehme Folgen, wie z. B. Leistungskürzungen.

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