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Lexikon

Begriff Definition
Versicherungsvertrag

Der (privatrechtliche) Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den die eine Partei, der Versicherungsnehmer, sich gegen Bezahlung eines Entgeltes, der Prämie (Leben) / Prämie (Nicht-Leben), von der anderen Partei, dem Versicherer, eine Leistung für sich oder einen Dritten versprechen lässt für den Fall, dass sich eine Gefahr verwirklicht.Einem Versicherungsvertrag geht im allgemeinen ein Antrag voraus.

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