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Lexikon

Begriff Definition
Vorsorgeeinrichtung

Das BVG verpflichtet die Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einen verselbständigten Vorsorgeträger, eine sogenannte Vorsorgeeinrichtung, zu schaffen - gewöhnlich Pensionskassen genannt - oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Dahinter steckt die Absicht des Gesetzgebers, das Vorsorgevermögen im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers zu schützen und somit für die Personalvorsorge zu sichern. Die Vorsorgeeinrichtung muss in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen sein und die Rechtsform einer Stiftung, Genossenschaft oder einer Einrichtung des öffentlichen Rechts aufweisen.

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