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Lexikon

Begriff Definition
Termin-Versicherung

Bei der Termin-Versicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten erst zu dem im voraus bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt. Diese Versicherungsart wird daher auch Versicherung auf festen Termin genannt oder in Anlehnung an den französischen Ausdruck, Termefix-Versicherung. Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, entfallen die für die restliche Dauer noch geschuldeten Prämien.Trotzdem wird aber die vereinbarte Versicherungssumme im festgesetzten Zeitpunkt voll ausbezahlt. Mit dieser Versicherung können planmässig auf einen im voraus festgesetzten Zeitpunkt Mittel bereitgestellt werden. Sie eignet sich daher besonders in der Kombination mit der Kinderversicherung (Ausbildungs- und Aussteuerversicherung). Ein besonderes Augenmerk ist bei der Termin-Versicherung der Regelung der Begünstigung zu widmen.Da in der Regel Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind, kann bei vorzeitigem Tod des Versicherten (der zugleich Versicherungsnehmer ist) die Begünstigung nachträglich nicht mehr geändert werden, da dazu nur der Versicherungsnehmer berechtigt ist. Die Terminfix-Versicherung ist eine vermögensbildende Versicherung. Sie hat daher grundsätzlich auch einen Rückkaufswert.

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