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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Entreissdiebstahl

Entreissdiebstahl liegt vor, wenn der Täter dem Opfer Sachen, die dieses auf sich trägt oder in der Hand hält, gewaltsam entreisst. Entreissdiebstahl kann entweder als Beraubung (Anwendung von Gewalt), als einfacher Diebstahl oder als separates Risiko definiert werden.

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EO

Abkürzung für "Erwerbsersatzordnung"

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EOG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung" für Wehr- und Zivilschutzpflichtige vom 3.Oktober.1975.

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ER

Abkürzung für "Erstes Risiko"

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Erben

Als Erben werden diejenigen Personen bezeichnet, an die das Vermögen einer verstorbenen Person übergeht. Es kann zwischen den gesetzlichen Erben (in der Regel Verwandte bis zu einem bestimmten Grad) und eingesetzten (testamentarischen) Erben unterschieden werden.

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Erbstamm

Der Stamm (häufig auch Parentel genannt) umfasst eine Person (Stammesvater bzw. -mutter) mit all ihren Nachkommen.

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Erbvorteile

Bei Tod einer versicherten Person fallen die Versicherungsleistungen nicht in die Erbmasse, sondern grundsätzlich dem oder den Begünstigten zu. Vorbehalten bleibt die Herabsetzungsklage bei Pflichtteilsverletzung. In diesem Fall wird der im Zeitpunkt des Todes bestehende Rückkaufswert zur Berechnung der Pflichtteile herangezogen. Sind erbberechtigte Nachkommen, ein Ehegatte, Eltern, Grosseltern oder Geschwister die Begünstigten, haben sie Anspruch auf die Versicherungsleistungen, auch wenn sie die Erbschaft, z.B. weil diese überschuldet ist, ausschlagen.

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Erlebensfall-Versicherung

Bei der Erlebensfall-Versicherung wird das vereinbarte Kapital fällig, wenn der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. In dieser reinen Form existiert der Vertrag jedoch kaum mehr. In der Regel ist Prämienrückgewähr  eingeschlossen. Dadurch werden im Todesfall die einbezahlten Prämien (Leben) ohne Zins ganz oder teilweise an den Begünstigten zurückbezahlt. Da eine Erlebensfall-Versicherung für die Versicherungsgesellschaft keine Risikoleistung enthält, kann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Sie eignet sich daher auch für jene Fälle, in denen der Abschluss einer anderen Lebensversicherung aus Gesundheitsgründen nicht möglich ist. Die Erlebensfall-Versicherung kann als Form der Kapitalanlage angesehen werden, besonders wenn sie mit einer Einmaleinlage - Prämie abgeschlossen wird. Finanziert mit periodischen Prämien und unter Mitversicherung der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit stellt sie ein sicheres und interessantes Mittel zur Kapitalbildung dar.

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Erlebensfall-Versicherung mit Rückgewähr

Bei einem allfälligen Tod vor dem Schlussalter werden die bis dahin bezahlten Prämien (Leben) ohne Zins von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet.

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Erlebensfall-Versicherung ohne Rückgewähr

Bei einem allfälligen Tod vor dem Schlussalter erlischt die Versicherung ohne jede Vergütung.

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