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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 438 Einträge gefunden
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Lexikon

Begriff Definition
Unterversicherung

Unterversicherung (UV) liegt vor, wenn die Versicherungssumme viel tiefer liegt, als der Wert des Hausrates (inkl. Gästeeffekten, geleaste/ gemietete/anvertraute Sachen und einem Neuanschaffungszuschlag). Sie hat für den Versicherungsnehmer in der Regel unangenehme Folgen, wie z. B. Leistungskürzungen.

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UV

Abkürzung für "Unterversicherung"

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UVG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die Unfallversicherung" vom 20. März 1981

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Vandalismus

Vandalismus ist die mutwillige Zerstörung von Gegenständen, meist aus Wut oder Aggressivität. Werden Hausratgegenstände und Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl zerstört, sind diese in der Regel über die Diebstahlversicherung versichert (Folgeschaden).

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Verfügung

Verfügung des Todes wegen (Testament und Erbvertrag). Mittel einer Person, noch zu Lebzeiten und im Rahmen der Dispositionsfreiheit selbst das Schicksal des künftigen Nachlasses zu regeln. Diese Verfügungen werden erst mit dem Tod der verfügenden Person wirksam.

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Verfügung: Letztwillige Verfügung mit Vollmacht

Bei Drittlebensversicherungen kann der Versicherungsnehmer regeln, wer nach seinem Tod neuer Versicherungsnehmer wird. Durch den Tod des Versicherungsnehmers wird keine Versicherungsleistung fällig, und der Vertrag erlischt nicht. Die Regelung über die Versicherungsnehmerschaft erfolgt in einer letztwilligen Verfügung. Die dazugehörige Vollmacht ermächtigt den Versicherer, sofort nach Kenntnisnahme des Todes den Übergang der Versicherungsnehmerschaft durchzuführen. Fehlt eine letztwillige Verfügung, so fällt der Anspruch auf die Versicherungsnehmerschaft in die Erbmasse des Verstorbenen. Alle vorhandenen Erben werden gemeinsam neue Versicherungsnehmer.

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Verlegen / Verlieren

Verlegen und Verlieren liegt dann vor, wenn der Besitzer den letzten Standort einer Sache nicht mehr nennen kann. Sachen, die durch Verlegen oder Verlieren abhanden kommen, sind in der Hausratversicherung nicht versichert.

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Verlust der Urteilsfähigkeit

Vorübergehender Verlust der Urteilsfähigkeit des Lenkers liegt z.B. dann vor, wenn dieser eine Herzattacke hat oder ohnmächtig wird.

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Verlustschein

Amtlicher Ausweis für den Gläubiger für den im Betreibungsverfahren nicht gedeckten Teil seiner Forderung.

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Vermögensbildende Versicherung

Vermögensbildende Versicherungen, auch kapitalbindende genannt, sind Lebensversicherungen, mit denen ein Sparprozess in irgendeiner Form verbunden ist.

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