Versicherungsglossar

Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 25 Einträge gefunden
Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Gästeeffekten

Persönliche Gegenstände, die ein Gast in den Haushalt des Versicherungsnehmers mitbringt, werden unter dem Begriff der "Gästeeffekten" zusammengefasst. (Kleider, Schuhe, Toilettenartikel, Sportartikel u.ä.).

Zugriffe - 344
Gebäudeverglasung

Fenster, Isolierverglasung, Türen, Glasbausteine, etc. zählen zur Gebäudeverglasung. Lavabos, Bidets, Closets werden häufig mit der Gebäudeverglasung mitversichert.

Zugriffe - 285
Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen auf, die durch Feuer, Wasser und Glasbruch entstehen. In der Gebäudeversicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände mitversichert (Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder, Fensterläden, etc.).Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Der Versicherungsschutz und die Prämien (Nicht-Leben) sind von Kanton zu Kanton verschieden. In der Regel wird der Schaden versichert, der durch Brand, Blitzschlag, Explosionen und Elementarschäden entsteht.

Zugriffe - 358
Gebundene Vorsorge

In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen private Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen jedoch ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Den steuerlichen Vergünstigungen stehen andererseits einschränkende Vorschriften bezüglich Abschluss, Gestaltung und Verfügung gegenüber. Die gebundene Vorsorge kann sowohl über die gebundene Lebensversicherung wie auch über gebundene Vorsorgekonti bei Banken getroffen werden.

Zugriffe - 314
Gefahr

Die versicherte Gefahr ist der Tatbestand, für welchen der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt (Unfall, Erreichen eines bestimmten Alters, usw.). Zur Zeit des Vertragsabschlusses muss ungewiss sein, ob sich dieser Tatbestand überhaupt je oder wann er sich verwirklichen wird. Es muss sich um ein künftiges Ereignis handeln. Die versicherte Gefahr muss mit dem versicherten Gegenstand zusammenhängen. Die versicherte Gefahr ist von den Gefahrstatsachen zu unterscheiden.

Zugriffe - 360
Gefährdungshaftung

Siehe Kausalhaftung.

Zugriffe - 316
Gefahrengemeinschaft

Gruppe von Personen oder Sachen, die einem gleichartigen Risiko ausgesetzt sind. Sie schliessen sich zusammen, um einander Deckung zu geben - nach dem Prinzip "einer für alle, alle für einen".

Zugriffe - 271
Gefahrstatsache

Gefahrstatsachen sind Tatsachen oder Umstände, welche auf die Gefahr einen Einfluss haben und deren Erfassung dem Versicherer erlauben, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Versicherungsfall ereignet, konkret für den einzelnen Versicherten abzuschätzen. Man spricht von objektiven Gefahrstatsachen, wenn sie den versicherten Gegenstand betreffen (z.B. Hubraum eines Autos); von subjektiven Gefahrstatsachen, wenn sie mit der Person des Versicherten zusammenhängen (Gesundheit des Autohalters und -lenkers); von wandelbaren Gefahrstatsachen, wenn sie sich ändern können; von unwandelbaren Gefahrstatsachen, wenn sie ein für allemal feststehen (Geburtsjahr einer Person).

Zugriffe - 308
Geldmenge

Menge des in einer Volkswirtschaft vorhandenen inländischen Bar- und Buchgeldes. Durch Erhöhung oder Reduktion der Geldmenge kann die Nationalbank die Wirtschaftspolitik steuern. Vor allem in Zeiten hoher Inflation wird die Geldmenge reduziert, um die Teuerung zu bekämpfen.

Zugriffe - 363
Geldwerte

Unter Geldwerten wird nicht nur Bargeld verstanden, sondern auch Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle (unverarbeitet), Münzen und Medaillen, lose Edelsteine und Perlen.Geldwerte sind meistens summenmässig limitiert versichert.

Zugriffe - 251