| Zur gesetzlichen Definition des Begriffes 'Anlagefonds' | 
''Der Anlagefonds ist ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von den Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird''. 
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| Zins | 
Zins ist eine Entschädigung für die Überlassung von Kapital. Man kann auch sagen, es ist die 'Miete' für das Kapital. Zins wird grundsätzlich in absoluten Beträgen, z.B. Fr. 250.-, ausgedrückt. Wegen der einfacheren Vergleichbarkeit und Berechenbarkeit wird das Verhältnis Zins/Kapital in Prozenten, im Zinssatz, ausgedrückt. Wird der Zins im Verhältnis zum Kapital ausgedrückt, dann ist dies die Rendite. 
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| Zero (coupon) bonds | 
   |    | Man spricht auch etwa von 'Null-Coupon-Anleihen' Bei Zerobonds erfolgt die Zinszahlung nur über die am Schluss fällige Einmalentschädigung  Die Attraktivität der Zero-Bonds ist eine Frage der Steuersituation (vgl. Vorlesung Steuerrecht) |  | Beim Zerobond werden die Zinszahlungen vom Endbetrag der Schuldsumme abgezogen,  d.h. der Emissionspreis der Anleihe wird um Zins und Zinseszins reduziert. Es gibt also keine Zinszahlungen während der Laufzeit der Anleihe, alle Zinsen werden mit der Rückzahlung gutgeschrieben. Interessant für Anleger wird der Zerobond dadurch, dass er auf Marktzinsveränderungen stärker reagiert als gewöhnliche Anleihen (hohe Duration). Bei sinkenden Zinsen lassen sich damit recht hohe Kursgewinne erzielen - bei steigenden Zinsen aber auch happige Verluste.  Etwas heikel ist die Steuersituation bei den Zerobonds. Bei der direkten   Bundessteuer und in den meisten Kantonen wird die Einkommenssteuer auf dem gesamten Zinsertrag dem letzten Anleger im Zeitpunkt der Rückzahlung   belastet. Der Kanton Zürich nimmt aber offenbar eine Besteuerung bei der Handänderung pro rata temporis (d.h. nach Massgabe der Anlagedauer) vor [7].Ausserdem wird bei Inlandemissionen dem letzten Inhaber auch die Verrechungssteuer abgezogen.
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| Welche Vorteile bietet ein Anlagefonds? | 
Optimierung der Risiko-/Rendite RelationDas Risiko wird durch die breite Titelstreuung stark reduziert und dadurch kleiner als beim Kauf einzelner weniger Wertpapiere. Ab einer Diversifikation von etwa 15-20 Titeln wird das sogenannte titelspezifische Risiko wegdiversifiziert und es bleibt nur das Marktrisiko übrig. Die Diversifikation ist vor allem für Kleinanleger ein Vorteil, weil diese mittels Direktanlagen nicht die gleich hohe Titelstreuung erzielen könnten.
 
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| Welche Nachteile hat ein Anlagefonds? | 
Anlagefonds sind ''anonyme Gebilde''Ein Fonds ist etwas Abstraktes, Erklärungsbedürftiges und in bezug auf den Fondsmanager ein weitgehend anonymes Gebilde. ''Man'' weiss noch eher, was eine Obligation und eine Aktie ist, als dass man erklären kann, was ein Anlagefonds ist. Wenn Anlagefonds nicht aktiv verkauft werden, sind sie häufig nicht leicht platzierbar.
 Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Anlagepolitik
 
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| Welche drei Pflichten beinhaltet das GwG | 
ldentifikationspflichtDokumentationspflicht
 Meldepflicht
 
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| Wechselkurs | 
Der Preis einer Währung wird mit Wechselkurs bezeichnet. Er gibt an, welche Menge an inländischem Geld für eine bestimmte Menge ausländischer Währung hergegeben werden muss. 
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| Was heisst SAV? | 
Schweizerischer Anlagefondsverband 
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| Warnklausel | 
Bei Fonds mit besonderem Risiko muss in Verbindung mit dem Fondsnamen, sowie im Prospekt und in der Werbung ausdrücklich auf dieses Risiko hingewiesen werden. Ausserdem müssen diese Fonds eine sog. Warnklausel (Der Wortlaut der Warnklausel muss von der EBK bewilligt werden) enthalten.Der Verkauf solcher Fonds ist nur in Verbindung mit einem schriftlichen Vertrag (sog. Zeichnungsschein), in welchem auf das besondere Risiko hingewiesen wird, zulässig.
 
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| Wann Aktien kaufen? | 
Da bei Schweizer Aktien im langfristigen Durchschnitt ein Ertrag von 8 bis 10 % erwartet werden kann, wird das Risiko eines Kursverlustes mit steigender Anlagedauer von Jahr zu Jahr kleiner. Deshalb ist die Dauer des Anlagehorizontes DAS Kriterium für die Aktienfähigkeit eines Anlegers.Wer in einem Anlagehorizont von 10 und mehr Jahren denken kann, für den ist ein gut diversifiziertes Portefeuille von Aktien das kleinere Risiko als Obligationen, weil er bei den Aktien auf die lange Frist vor der Geldentwertung geschützt ist.
 
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| Wandelobligationen und -Notes | 
Convertible Bonds und Convertible Notes Obligationen mit zeitlich befristetem Recht, die Obligation in Beteiligungspapiere umzutauschenWandelanleihen haben bereits ein beachtliches Volumen erreicht. Gemäss Ermittlungen der CS Group: Es sollen gegenwärtig von europäischen Gesellschaften für  den Gegenwert von ca. CHF 130 Mrd. Wandelanleihen ausstehend sein.90 % der SMI-Gesellschaften sollen Wandler ausstehend haben.
 Tiefere Verzinsung wegen des Wandelrechts...
 ... und zusätzlich eine Wandelprämie
 Es lohnt sich, den Markt der Wandelanleihen aktiv zu verfolgen
 
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| Währungsrisiko | 
Das Währungsrisiko sagt aus, wie hoch das Risiko eines Währungsverlustes aus Sicht eines in Schweizer Franken denkenden Anlegers ist. Das Währungsrisiko wird wie das Verlustrisiko über die letzten zehn Jahre berechnet. Ein Fonds mit der Lokalwährung Schweizer Franken hat kein Währungsrisiko und erzielt somit fünf Sterne. 
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| Vinkulierung | 
Die Gesellschaft kann die Eintragung von Namenaktien ins Aktienregister an gewisse Bedingungen knüpfen (vinkulieren). Die meisten Schweizer Unternehmungen behalten sich das Recht vor, den Eintrag in dieses Register zu verweigern, falls jemand die Titel nur treuhänderisch erwirbt oder ein bestimmter Prozentsatz der Stimmrechte (z.B. 5 %) überschritten wird. Diese Beschränkungen der Übertragbarkeit werden als Vinkulierung bezeichnet.Bei börsenkotierten Gesellschaften dürfen nur noch ganz wenige Ablehnungsgründe geltend gemacht werden. Nicht börsenkotierte Gesellschaften dürften zusätzliche Ablehnungsgründe festlegen (Art. 685b OR).
 
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| Verschiebung der Nachfragekurve | 
Verwechseln Sie keinesfalls eine Bewegung auf der Nachfragekurve mit einer Verschiebung der Nachfragekurve. Eine Bewegung auf der Kurve stellt sich dann ein, wenn sich der Preis verändert, alles andere aber gleich bleibt. Eine Verschiebung der Kurve ergibt sich hingegen, wenn sich ein anderer Faktor (z.B. das Einkommen) verändert, welcher der Nachfragekurve zugrunde liegt. 
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| Verschiebung der Angebotskurve | 
Verwechseln Sie keinesfalls eine Bewegung auf der Angebotskurve mit einer Verschiebung der Angebotskurve. Eine Bewegung auf der Kurve stellt sich dann ein, wenn sich der Preis verändert, alles andere aber gleich bleibt. Eine Verschiebung der Kurve ergibt sich hingegen, wenn sich ein anderer Faktor (z.B. die Rohstoffkosten) verändert, welcher der Angebotskurve zugrunde liegt. 
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| Verrechnungssteuer | 
Steuer auf Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden: 35%), Renten (15%) und Kapitalleistungen aus Versicherung (8%). Sie ist vom Leistenden (Bank, Versicherung) direkt an den Fiskus abzuliefern. Wenn der Empfänger der Leistung die Leistung in der Steuererklärung deklariert, wird die erhobene Verrechnungssteuer zurückerstattet. Von diesem Prinzip (Erhebung der Steuer bei Auszahlung der Leistung und Rückerstattung bei Deklaration der Leistung) wird bei Versicherungsleistungen abgewichen. Ein Abzug der Verrechnungssteuer bei der Auszahlung der Leistung erfolgt nur dann, wenn die Ausrichtung der Leistunggemäss ausdrücklicher Anweisung des Leistungsempfängers nicht dem Fiskus (Eidgenössische Steuerverwaltung) gemeldet werden darf.
 
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| Vermögensverwaltung | 
Zwischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung besteht ein fundamentaler Unterschied.  Bei der Vermögensverwaltung entscheidet die Bank innerhalb der mit  dem Kunden vereinbarten Richtlinien selbständig über die optimale  Anlage.Mit jedem Vermögensverwaltungsauftrag ist eine Vielzahl von Aufgaben verbunden. Die meisten Banken übernehmen die Vermögensverwaltung erst ab einem Portefeuille von CHF 250'000.- oder höher.
 Auch hier haftet die Bank, wenn sie unsorgfältig oder fahrlässig arbeitet, d.h. wenn sie z.B. die Weisungen des Kunden nicht einhält. Auch lnteressenkonflikte dürfen nicht zum Nachteil des Vermögensverwaltungskunden gelöst werden. Die Bank kann jedoch nicht für marktübliche Schwankungen verantwortlich gemacht werden.
 Aufträge zur Vermögensverwaltung erteilen Private, Unternehmungen wie auch Pensionskassen und Stiftungen. Sie wollen dabei - neben der reinen Zeitersparnis - vor allem die Erfahrung der Bankspezialisten nutzen.
 Auch ausländische Kunden lassen ihr Vermögen gerne in der Schweiz verwalten, weil das Schweizer Bankgeheimnis einen guten Diskretionsschutz bietet und weil die Schweizer Vermögensverwaltung als sicher und verlässlich gilt.
 
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| Vermögensverwaltung | 
Bei der Vermögensverwaltung übernimmt die Bank die Bewirtschaftung der Vermögenswerte des Kunden im Rahmen der mit ihm vereinbarten Richtlinien und unter Berücksichtigung der von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebenen Weisungen sowie allfälliger weiterer bankinterner Vorschriften. 
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| Vergleich zwischen Aktien, Obligationen und Inflation bis Ende 1997 | 
Wer Ende 1925 CHF 10'000 angelegte, hat nach 72 Jahren (d.h. per 31.12.1997) bei der Investition in gut diversifizierte Schweizer Aktien ein Vermögen von CHF 3,73 Mio. erreicht, während bei der Anlage in erstklassige Obligationen eine Wertsteigerung auf ca. CHF 253'400 resultiert. 
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| Vergleich Aktien  Obligationen | 
Im Durchschnitt ist davon auszugehen, dass die Volatilität von Schweizer Aktien gut 5 Mal höher ist als bei den Obligationen (nämlich rund 20 % bei Aktien im Vergleich zu knapp 4 % bei Obligationen). 
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| Unterschiede zwischen Wandel- und Optionsanleihen | 
   |    | Kriterium  | Wandelanleihe  | Optionsanleihe  |   | Grundstruktur des Anlageinstrumentes | Die Wandelanleihe bleibt immer eine Einheit. Entweder es besteht noch die Wandelanleihe, oder (nach Wandlung) die entsprechende Aktie (deshalb eben der Ausdruck 'Wandlung'). | Optionsanleihen können als Einheit gehandelt werden oder aufgeteilt werden in die Obligation (ex, d.h. ohne Option), die Option (ohne Obligation). Alle drei Varianten sind selbständig kotiert und damit getrennt jederzeit handelbar. |   | Laufzeit der Option | Das Wandelrecht besteht meistens bis zum Schluss der Laufzeit. Damit gehören die mit Wandelanleihen verbundenen Laufzeiten der Optionen zu den längsten im Markt (z.B. 5, 7, 10 Jahre oder mehr, je nach Emission). | Die Laufzeit der Option ist in der Regel (deutlich) kürzer als die Laufzeit der Anleihe. So mag bei einer 8 jährigen Optionsanleihe das  Optionsrecht z.B. 2  Jahre laufen. |   | Kosten des Erwerbs der Aktien | Bei der Wandelanleihe ist der Preis für die Aktie bereits bezahlt, bei Wandlung muss kein zusätzliches Kapital eingesetzt werden.  | Bei Ausübung der Option muss der jeweils festgelegte Ausübungspreis (strike) bezahlt werden. Es  ist also zusätzliches Kapital einzusetzen. |  |  
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| Unterschied zwischen wertpapierspezifischen Einflussfaktoren und marktspezifischen Einflussfaktoren | 
   | Kursrisiken von Obligationen |   | Wertpapierspezifische Einflussfaktoren  | Marktspezifische Einflussfaktoren |   | SchuldnerqualitätAusgabepreis
 Rücknahmepreis
 Zinscoupon
 (Rest-) LaufzeitMarktzins
 |  (Ist   und Erwartungshaltung), abhängig von- Staatliche Schuldenpolitik
 - Geldpolitik
 - Konjunktur
 - Inflation
 - Ausländische Zinsen und Wechselkurse
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| Unterschied Obligation  Aktie | 
Die Aktie als SachwertDer Unterschied zwischen Obligationen und anderen Zinspapieren einerseits und Aktien andererseits ist fundamental:
 Obligation: Forderungspapier, Geldwert  Sicherheit
 Aktie: Beteiligungspapier, Sachwert  Rendite (Dividende und Wertsteigerung resp. Kursgewinn)
 
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| Unter Pari | 
Hierbei handelt es sich um eine Bezeichnung für einen Kurs (Preis), der unter dem Nennwert (100%) liegt. Die Differenz bezeichnet man als Disagio. 
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| Universalbank | 
Universalbanken (englisch universal banks; auch Vollbanken genannt) sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte betreiben und diese allen Kundengruppen anbieten. Gegensatz sind die Spezialbanken. 
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| übrige Fonds | 
Als übrige Fonds gelten alle Anlagefonds, die weder Effektenfonds, noch lmmobilienfonds sind. Die Kategorie der ''übrigen Fonds'' ist mit der Inkraftsetzung des neuen AFG eingeführt worden.Diese Kategorie ist unterteilt in
 Übrige Fonds ohne besonderes Risiko und in Übrige Fonds mit besonderem Risiko. Hauptbeispiel für die übrigen Fonds ohne besonderes Risiko sind die ''effektenfondsähnlichen'' übrigen Fonds. Dazu gehören vor allem jene teils sehr grossen Anlagefonds, deren Portefeuille in Anlehnung an einen Index - z.B. der SMI - geführt wird, was bei der Kategorie der Effektenfonds wegen der zu restriktiven Anlagevorschriften nicht gangbar ist. Auch die lndexfonds gehören zu dieser Kategorie, sowie SmalI Cap Funds, falls sie ihr Kapital ganz oder teilweise in weder kotierte noch ausserbörslich gehandelte Titel investieren.
 Zu den übrigen Fonds mit besonderem Risiko gehören z.B.
 Edelmetallfonds (Goldfonds) und  Schweizer Hedge Funds. Auch Optionen oder Futuresfonds wären neuerdings in dieser Kategorie zulässig.
 
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| Treuhandanlagen auf internationalen Märkten | 
Unter den internationalen Märkten stand ursprünglich der Euromarkt weit im Vordergrund. Der Euromarkt ist ein internationaler Finanzmarkt, auf dem Guthaben und Forderungen in Währungen ausserhalb des betreffenden Staates gehandelt werden. Der Euromarkt ist in den späten 50er Jahren entstanden. Anfänglich wurden hauptsächlich Dollars unter nichtamerikanischen Banken gehandelt. Der Markt erweiterte sich jedoch bald auf andere frei konvertible Währungen und wurde internationalisiert. 
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| Treasury Bills | 
   |    | Vom    Staat ausgegebene Schatzscheine, auch als Schatzanweisungen    bezeichnet.      Ein    Tenderverfahren bedeutet, dass jedermann eine Offerte eingeben kann. |  | Treasury Bills Treasury Bills, auch Schatzscheine  genannt, sind wechselähnliche Schuldverschreibungen, die der Staat zur  Deckung seines kurzfristigen Finanzbedarfes ausgibt. Es handelt sich also um  ein kurzfristiges Staatspapier mit einer Laufzeit von in der Regel 3 bis 12  Monaten. Die Emission erfolgt im  Tenderverfahren. Die akzeptierten Zeichnungen werden zum individuell  offerierten Preis abgewickelt. Die Treasury Bills gelten als erstklassige Anlage. Es existiert ein gut  ausgebauter Handel, wo die Treasury Bills im Gegensatz zu den CDs auf  Diskontbasis gehandelt werden. |  
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| Tipps für Obligationenkäufer | 
 Grosse Anleihen sind dank dem damit verbundenen grösseren Umsatz im Handel (höhere Liquidität) attraktiver als kleine.Coupons von über 5 % können bei hoher Steuerbelastung des Anlegers zu einer realen Werteinbusse führen.     Die günstigsten Kaufzeitpunkte für Obligationen liegen dort, wo sich auf hohem Zinsniveau ein Abbröckeln der (kurz-)fristigen Zinsen abzeichnet. Dies ist in der Regel ein Vorbote für rückläufige Zinsen im mittel- und langfristigen Bereich. Es lohnt sich in diesem Zeitpunkt, tiefverzinsliche Obligationen mit möglichst langen Laufzeiten zu kaufen, weil dadurch die hohe Rendite für eine lange Periode gesichert werden kann und da auf diesen der (für Privatanleger steuerfreie) Kursgewinn am höchsten ist.Bei rückläufigen Zinsen kann sich die Belehnung der Obligationen (Hebelwirkung durch Lombardierung) bezahlt machen.Bei einem tiefen Zinsniveau sind mit Obligationen Kursverlustrisiken im Falle steigender Zinsen verbunden. Wer seinen Bestand nicht abbauen will, sollte langfristige Obligationen in kürzerfristige umlagern oder Obligationen mit variablem Zinssatz wählen.Fremdwährungsobligationen in Hartwährungen lohnen sich in der Regel als Beimischung (fragwürdig jedoch bei hohen Coupons, falls steuerlich nicht abziehbare Währungsverluste eintreten). 
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| Tipps für Aktienkäufer | 
Beachten Sie den Anlagehorizont. Wegen der grossen Kursschwankungen eignen sich Aktien nur für Anleger mit einem Anlagehorizont von etwa 10 und mehr Jahren. Im Falle einer Langfriststrategie (und damit entsprechend hoher Risikofähigkeit) ist ergänzend die mentale Risikobereitschaft des Anlegers zu berücksichtigen. Die Börse ist keine Einbahnstrasse. Der Anleger muss sich bewusst sein, dass Börsenkurse die Tendenz zum Über- oder Untertreiben haben und sollte dann trotzdem noch gut schlafen können.
 Vor der Investition in Aktien ist eine ausgewogene Gesamtverteilung der Vermögenswerte auf festverzinsliche Anlagen und Aktien festzulegen (Asset Allocation).
 Verteilen Sie das Risiko durch gute, internationale Diversifikation breit auf verschiedene Titel, verschiedene Branchen, verschiedene Märkte. Dies ist in vielen Fällen nur mittels Anlagefonds oder fondsähnlichen Instrumenten zu erreichen.
 Wählen Sie qualitativ erstklassige Aktien grosser Gesellschaften. Aktien von international tätigen und erfolgreichen Unternehmungen weisen geringere Risiken auf.
 Wer einen grösseren Geldbetrag hat und in die Börse einsteigen will, sollte seine Investitionen über einen gewissen Zeitraum staffeln (zeitliche Diversifikation). In den letzten Jahren hat es sich gelohnt, Aktien im Herbst zu kaufen, d.h. im Oktober und November.
 Markt- Timing, d.h. kurzfristiges Ein- und Aussteigen kann leicht schiefgehen. Die Buy-and-hold-Strategie bringt in der Regel die grösseren Erfolge. Trotzdem müssen Anlagen überwacht werden, d.h. die Depotstruktur ist periodisch grundsätzlich zu überprüfen.
 Aktien-Anlagefonds und ähnliche Instrumente (z.B. Index-Zertifikate) sind zweckmässige Anlagemedien. Vor allem für Kleinanleger, für Anleger, welche sich nicht selbst um ihre Anlagen kümmern wollen, und für Anlagen in ''exotischen'' Märkten, welche von der Schweiz aus nur schwer verfolgt werden können, sind Anlagefonds vorteilhaft
 
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| Swiss Market Index (SMI) | 
Der Swiss Market Index besteht aus den liquidesten Titeln inländischer Grossunternehmen und enthält damit alle Schweizer Blue Chips (Blue Chips: Vor allem in den USA gebräuchliche Bezeichnung für Aktien von großen, international bekannten und weltweit bedeutenden Unternehmen).  
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| Swiss Bond Index | 
Was der SMI und der SPI für den Aktienmarkt, ist der Swiss Bond Index (SBI) für den Schweizer Obligationenmarkt.Der Indexkorb umfasst Obligationen mit Nominalbeträgen von mindestens CHF 100 Mio und Restlaufzeiten zwischen 1 und 15 Jahren.
 Der SBI hat in der Vermögensverwaltung zum Performance-Vergleich praktische Bedeutung. Immer häufiger werden auch die Teilindizes des SBI als Benchmarks herangezogen. Der bekannteste Teil-Index ist der Swiss Domestic Bond Government Index (Bundesanleihen).
 Der Swiss Bond Index wird z.B. in folgenden Medien publiziert: NZZ,Finanz und Wirtschaft, Investdata (42,1), Reuters (IDX2.Z CHAIN) und Bloomberg.
 
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| Substanzwert | 
Der Substanzwert bezeichnet den Wert sämtlicher einer Unternehmung zur Verfügung stehenden Mittel des Umlauf- und Anlagevermögens. Er zeigt, was es kosten würde, wenn man diese Unternehmung heute neu errichten würde.Reine Substanzwert-Betrachtungen sind für kotierte Gesellschaften kaum angemessen.
 
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| Stundungsfrist | 
Zeitraum, der zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart wird und den Zweck hat, die Fälligkeit einer Forderung um eine gewisse Dauer hinauszuschieben. 
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| Strukturierte Produkte | 
Bei den strukturierten Produkten geht es immer um eine Zusammensetzung, resp. Kombination verschiedener Elemente, in der Regel um die Kombination einer (häufig kurzfristigen) festverzinslichen Anlage, welche eine Minirnalrendite garantiert, mit einem Derivat (meistens eine Call-Qption), welches die Chance auf einen Zusatzertrag gewährt. 
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| Steuersubjekt | 
Der Kollektivanlagevertrag begründet nach der für die Steuerpraxis heute massgebenden Auffassung ein quasi-treuhänderisches Verhältnis zwischen Anteilscheininhaber und Fondsleitung (Höhn/Waldburger, Steuerrecht, Band II, 8.A., Bern 1999, Rz 127 zu § 30). Steuerlich wird die Beteiligung an einem Anlagefonds deshalb so behandelt, wie wenn der Anleger das Fondsvermögen seinem Anteil entsprechend direkt halten würde.Den Anlagefonds kommt deshalb in der Regel keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie sind nicht Steuersubjekt. Höhn/Waldburger sprechen hier vom steuerlichen ''Durchgriff' auf den Anleger. Bei diesem allein werden Fondsvermögen und Erträge besteuert (Steuerrecht Bd. II, Rz 128 zu § 30). Dagegen sind die vom Fonds erzielten Kapitalgewinne nicht steuerbar (Art. 16 Abs. 3 DBG; Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG; Art. 37 lit. b SG StG; § 33 lit. i AG StG).
 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden aus steuerlicher Sicht lediglich die Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz, die in Kapitel 5 behandelt werden. Diesen wird zu Steuerzwecken Rechtspersönlichkeit zuerkannt, soweit die Erträge aus direktem Grundbesitz betroffen sind. Darüber hinaus sind die Anlagefonds berechtigt, die Verrechnungssteuer auf Erträgen zurückzufordern (Art. 26 VStG):
 
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| Steueroptimierungsmöglichkeiten | 
 Weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer bei Verkauf von Obligationen mit langer Marchzinsperiode.  Andererseits Vorsicht bei (Inland-)Anleihen mit langer Marchzinsperiode.      Der Kauf solcher Obligationen sollte vor allem bei Inlandschuldnern vermieden werden, weil derjenige, der den Zins ausbezahlt erhält, den gesamten Zinsertrag versteuern muss und bei Inland-Anleihen auch noch die      Verrechnungssteuer abgezogen erhält.Der Erwerb von Obligationen mit tiefem Coupon (Zinssatz) zu einem Kurs namhaft unter pari (Discount      Bonds) ist für Privatanleger steuerlich interessant, weil der      Kapitalgewinn nicht steuerpflichtig ist.Bei Options- und      Wandelobligationen mit einem tiefen Coupon und Kursgewinnpotential      beschränkt sich die Einkommenssteuer auf den Zinsteil.Keine Verrechnungssteuer bei      CHF-Anleihen ausländischer Schuldner und bei den Eurobonds.Je nach Kanton kann der      Erwerb (und die rechtzeitige Veräusserung) von Zerobonds interessant sein. 
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| Stammaktien | 
Als Stammaktien werden die 'gewöhnlichen' Aktien bezeichnet, wenn sie von den Vorzugs- oder Prioritätsaktien unterschieden werden sollen. 
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| Solvabilität - Begriffserläuterung | 
Unter Solvabilität versteht man die von der Zusammensetzung des Versicherungsbestandes abhängige Relation zwischen Beitragseinnahmen und Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits, oder kürzer ausgedrückt, die Ausstattung mit Eigenmitteln.Nach § 53c VAG sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden. Die Höhe der Solvabilitätsspanne bemißt sich entweder nach den jährlichen Beiträgen (Beitragsindex) oder nach den durchschnittlichen Aufwendugen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex). Maßgebend ist der jeweils höhere Index. (vgl. § 1 KapitalausstattungsVO).
 
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| SNMI | 
Seit Anfang März 2000 wird für den Schweizer New Market ein eigener Index geführt. Darin wird jede am New Market gehandelte Gesellschaft nach dem 1. Handelstag in den Index aufgenommen.Der SNMI wird sowohl als Preisindex wie als Total Return Index geführt.
 
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| Sichtguthaben | 
Bankguthaben, über die sofort, d.h. ohne vorherige Kündigung verfügt werden kann. 
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| SICAV - Die Besteuerung der Anteilsinhaber | 
Aus der unterschiedlichen Qualifikation der SICAV als Anlagefonds bzw. juristische Personen ausländischen Rechts ergibt sich eine von der steuerlichen Zugehörigkeit (steuerlicher Wohnsitz) der Anteilsinhaber abhängige Besteuerung. Es ergibt sich folgende Einteilung: SICAV -       Besteuerung als Anlagefonds  Bund und alle Kantone ausser AR, BE, GR, SG und ZH -       Besteuerung als juristische Person Für die direkte Bundessteuer und Steuern derjenigen Kantone, die dem Kreisschreiben Nr.10 folgen, ist auf die vorne beschriebenen Grundsätze abzustellen: Es ist zwischen Thesaurierungsfonds und Ausschüttungsfonds zu unterscheiden.  
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| Schweizerische Nationalbank | 
Hauptaufgabe der Nationalbank ist gemäss Bundesverfassung (Art. 99 neue BV):'Die schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. 
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| Schweizer Bankgeheimnis | 
Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator oder Kommissionär einer Bank, als Beobachter der Bankenkommission, als Organ oder Angestellter einer anerkannten Revisionsstelle anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft  wahrgenommen hat, wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis mit bis zu 6 Monaten oder mit Busse bis zu 50'000 Franken bestraft.Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis 30'000 Franken.
 Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses oder der Berufsausübung strafbar.
 Vorbehalten bIeiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.
 
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| Renditevergleich Obligationen, Aktien und Immobilien | 
Mit Sachwerten, d.h. Aktien und Immobilien, lassen sich langfristig die grössten Renditen erzielen.Immobilien liegen in ihrer (Gesamt-) Rendite zwischen den Obligationen und den Aktien, aber näher bei den Obligationen. Die Volatilität der Immobilienerträge ist eher kleiner als bei den Obligationen.
 Für den Kleinanleger sind Anlagen in Immobilienfonds-Anteilen eine Alternative. Statistische Erhebungen haben gezeigt, dass auch die Rendite von Immobilienfonds-Anteilen zwischen derjenigen von Obligationen und Aktien liegt.
 
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| Rendite und Risiko von Aktienanlagen | 
Grundsatz: Höheres Risiko bringt höhere RenditeSolange unsere Wirtschaftsordnung intakt ist, können wir weiterhin davon ausgehen, dass Aktienkurse langfristig eine höhere Gesamtrendite erbringen als weniger riskante Anlagen, wie z.B. Obligationen.
 
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| Rendite und Risiko bei Aktien | 
Wir können bei Schweizer Aktien mit einem durchschnittlichen Ertrag von 8 bis 10 % pro Jahr rechnen.In den letzten 72 Jahren resultierte 50 mal (d.h. in knapp 70 % der Jahre) nominell ein positives Ergebnis.
 In den rund 30 % der Jahre, welche mit einem Verlust abschlossen, lag dieser in 2 von 3 Jahren zwischen 0,1 und 12 %.
 Der Verlust kann jedoch im Extremfall 30 % oder mehr ausmachen und es ist möglich, dass während mehreren Jahren nacheinander Verluste resultieren.
 
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| Rendite | 
Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode. 
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| Regionalbank | 
Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden. 
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| Referenzanleihen | 
Je länger desto mehr basieren internationale Zinsvergleiche auf den Zinssätzen sogenannter Referenzanleihen.  Das System ist bestechend einfach. Es wird eine Benchmark-Anleihe (d.h. eine möglichst grosse und damit auch liquide Emission) eines erstklassigen öffentlichrechtlichen Schuldners mit einer Restlaufzeit von möglichst genau 10 Jahren herbeigezogen, welche dann während einem Jahr als Referenzanleihe bezeichnet wird. 
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| Raiffeisenbank | 
Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis. 
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| Prospekt und Fondsreglement | 
Die Fondsleitung muss über jeden Fonds einen Prospekt veröffentlichen. Dieser enthält das Fondsreglement und andere ergänzende Angaben über den Fonds.Das Fondsreglement muss von der Aufsichtsbehörde - der Eidg. Bankenkommission (EBK) - genehmigt werden.
 Das Fondsreglement regelt die Beziehungen zwischen dem Anleger einerseits und der Fondsleitung sowie der Depotbank andererseits. Juristisch handelt es sich um einen standardisierten, für alle Anleger gleichen sog. Kollektivanlagevertrag (typischer Formularvertrag). Der minimale, zwingend vorgeschriebene Inhalt dieses Forrnularvertrages ist gesetzlich geregelt (Art. 7 AFG). So müssen beispielsweise die Richtlinien für die Anlagepolitik und alle Kommissionen an die Fondsleitung und an die Depotbank im Fondsreglement aufgeführt sein.
 Jeder Anleger hat Anspruch auf kostenlose Aushändigung des Prospektes
 
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| Private Banking | 
Unter Private Banking verstehen wir die Geschäftssparte 'Anlageberatung und Vermögensverwaltung', inkl. Depotführung. 
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| Privatbankier | 
Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt. 
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| Prioritätsaktien | 
Prioritätsaktien sind Aktien mit Vorzugsrechten, sei es in Bezug auf die Vermögensrechte (vor allem die Dividende) oder die Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht). 
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| Preiselastizität des Angebots | 
Veränderung der angebotenen Menge in %--------------------------------------
 Veränderung des Preises in %
 
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