Versicherungsglossar
Begriffe aus der Welt der Versicherungen
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Tarif | Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. Tarif heisst aber auch die Zusammenfassung der Prämien (Leben), gegliedert nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder Endalter für die einzelnen Versicherungsarten. Sie werden ihrerseits im Tarifbuch zusammengefasst. |
| Tarifalter | Das Tarifalter ist das versicherungstechnische Eintrittsalter des Versicherten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
| Taschen- / Trickdiebstahl | Diebstahl, bei denen der Täter durch Können, List, Trick oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahlvorgang ablenkt, wird Trick- oder Taschendiebstahl genannt. Er wird wie einfacher Diebstahl behandelt. |
| Technischer Zins | Der technische Zins(fuss) ist der für die ganze Vertragsdauer garantierte Mindestzins, mit dem der Sparteil der Prämie (Leben) bei vermögensbildenden Versicherungen aufgezinst wird. Der effektiv erzielte Zinsertrag bei den schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaften lag jedoch bisher immer über dem vorsichtig kalkulierten technischen Zins. Die Differenz erhalten die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung. |
| Technischer Zinssatz | Zinssatz, der den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegt. Er muss so angelegt werden, dass der effektiv erzielbare Zins möglichst nie kleiner ist. |
| Teilrückkauf | Änderung am Vertrag, wobei nicht der ganze Rückkaufswert, sondern nur ein Teil davon, ein sogenannter Teilrückkaufswert, zur Auszahlung gelangt. Durch die Verminderung der Substanz der Versicherung (Rückkaufswert, Deckungskapital) werden die versicherten Leistungen herabgesetzt. |
| Teilverzicht | Herabsetzung der versicherten Leistungen, ohne dass dabei ein Teilrückkaufswert frei wird. Bei Hauptversicherungen, die noch keinen Rückkaufswert aufweisen. Dies ist in der Regel der Fall, solange die Prämien (Leben) für die ersten beiden Versicherungsjahre noch nicht fällig geworden und bezahlt sind. Bei der Herabsetzung von Zusatzversicherungen spricht man ebenfalls von Teilverzicht. |
| Temporäre Leibrenten | Diese Versicherungsform (auch zeitliche Leibrente genannt) gewährleistet die Auszahlung einer zum voraus festgelegten Anzahl jährlicher Renten, unter Voraussetzung, dass der Versicherte lebt. Die Rentenzahlungen enden unmittelbar mit dem Tode des Versicherten, bzw. nach Auszahlung der festgelegten Anzahl jährlicher Renten. Die Finanzierung dieser Versicherung kann über periodische Prämien (Leben) oder durch eine Einmaleinlage erfolgen. Die temporäre Leibrenten-Versicherung interessiert Personen, die sich nur für den Erlebensfall, und dies für einen begrenzten Zeitabschnitt, ein Einkommen sichern wollen. (Beispiel: finanzielle Brücke zwischen einer vorzeitigen Pensionierung und der Fälligkeit der AHV-Leistungen.) |
| Termin-Versicherung | Bei der Termin-Versicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten erst zu dem im voraus bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt. Diese Versicherungsart wird daher auch Versicherung auf festen Termin genannt oder in Anlehnung an den französischen Ausdruck, Termefix-Versicherung. Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, entfallen die für die restliche Dauer noch geschuldeten Prämien.Trotzdem wird aber die vereinbarte Versicherungssumme im festgesetzten Zeitpunkt voll ausbezahlt. Mit dieser Versicherung können planmässig auf einen im voraus festgesetzten Zeitpunkt Mittel bereitgestellt werden. Sie eignet sich daher besonders in der Kombination mit der Kinderversicherung (Ausbildungs- und Aussteuerversicherung). Ein besonderes Augenmerk ist bei der Termin-Versicherung der Regelung der Begünstigung zu widmen.Da in der Regel Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind, kann bei vorzeitigem Tod des Versicherten (der zugleich Versicherungsnehmer ist) die Begünstigung nachträglich nicht mehr geändert werden, da dazu nur der Versicherungsnehmer berechtigt ist. Die Terminfix-Versicherung ist eine vermögensbildende Versicherung. Sie hat daher grundsätzlich auch einen Rückkaufswert. |
| Termingelder | Bankeinlagen, die nicht jederzeit, sondern an einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt fällig sind und entsprechend eine höhere Verzinsung abwerfen. |
| Terminkonto / Termingeldkonto | Wie Kassenobligation, aber ohne Stückelung (runde Beträge) und Wahl der genauen Laufzeit zwischen ein und zehn Jahren. |
| Teuerungszulagen | Anpassung laufender Renten an die Teuerung. Für Hinterlassenen- und Invalidenrenten vom BVG vorgeschrieben. Über Teuerungszulagen an Altersrenten hat der Stiftungsrat zu beschliessen. |
| Tierversicherung | Tiere können u. a. gegen Unfall- und Krankheitskosten versichert werden. |
| Todesfall-Zeitrente | Die Todesfall-Zeitrente erbringt anstelle eines Kapitals (Todesfallrisiko-Versicherung) bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der vereinbarten Frist jährlich wiederkehrende Renten und zwar bis zum vereinbarten Endtermin. Der Begünstigte erhält somit ein regelmässiges Ersatzeinkommen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Stirbt er ebenfalls vor dem Endtermin der Versicherung, geht sein Anspruch an den Nächstbegünstigten (Begünstigung) über, allenfalls an seine Erben. Die Lebensversicherungsgesellschaft muss also in jedem Fall die durch den Tod der versicherten Person fällig werdenden Renten bezahlen. Daher ist der 'Wert' genau berechenbar und der Begünstigte hat das Recht, sofern der Versicherungsnehmer nichts anderes bestimmt hat, sich den diskontierten Wert aller zukünftigen Zeitrenten als Kapital auszahlen zu lassen. |
| Todesfallrisiko-Versicherung | Die Versicherungsgesellschaft zahlt das vereinbarte Kapital aus, falls der Versicherte vor dem vereinbarten Endtermin stirbt. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen fällig. Da bei dieser Versicherung kein Sparprozess wie bei einer gemischten Versicherung eingeschlossen ist, liegt die Prämie (Leben) entsprechend tiefer. Sie dient vor allem der Deckung der Todesfallzahlungen. Wenn das versicherte Kapital während der Vertragsdauer gleich hoch bleibt, handelt es sich um eine Todesfallrisiko-Versicherung mit gleichbleibenden Kapital. Es ist dies die übliche Risiko-Versicherung; sie dient vorab dem Schutz der Familie beim Tod des Versicherten. Sie kann aber auch zur Sicherstellung einer Schuld eingesetzt werden. Wird die Schuld jährlich amortisiert, kann vereinbart werden, dass die Risikoabdeckung jährlich um einen gleichbleibenden Teil abnimmt. Bei der Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmenden Kapital vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital um einen Bruchteil der Vertragsdauer. Bei Tod des Versicherten vor dem Endtermin wird das im Zeitpunkt des Todes noch versicherte Kapital an die Begünstigten ausbezahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf der Versicherung, werden auch hier keine Leistungen fällig. Diese Art Risiko-Versicherung wird oft auch zur Abdeckung einer amortisierbaren zweiten Hypothek eingesetzt. Durch die jährliche Abnahme der versicherten Leistungen und des geringeren Risikos für die Gesellschaft ist die Prämie äusserst günstig. Die Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmenden Kapital eignet sich daher auch besonders gut für Personen, die kurzfristig einen sehr hohen Vorsorgeschutz brauchen, aber nur wenig Prämien aufwenden können. In Kombination mit einer gemischten Versicherung kann ein bedarfsgerechter Vorsorgeschutz zu tragbaren Prämien und einer Erlebensfall-Leistung, die die gesamten aufgewendeten Prämien zurückbringt, erreicht werden. |
| Treuhandgeschäft | Transaktion, die der Treuhänder, oft eine Bank, in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, abwickelt. Der Treuhänder nimmt z.B. vom Treugeber Gelder entgegen und legt sie in seinem Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, bei Dritten an. |