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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Integritätsentschädigung

Die Integritätsentschädigung stellt eine Geldleistung an einen Behinderten dar. Sie will damit einen gewissen Ausgleich bieten für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Lebensgenusses und ähnliche Ursachen seelischen Unbehagens.

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Invalidenversicherung

Zusammen mit der AHV stellt die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Wie die AHV ist auch die IV obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz Wohnhaften, diejenigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind. Das Gesetz über die eidgenössische Invalidenversicherung trat am 1. Januar 1960 in Kraft.Erster Zweck der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung des invalid gewordenen Versicherten.Anspruch auf Invalidenrente besteht nach erfolgtem Eingliederungsverfahren und wenn die Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen während 365 Tagen bestand. Die Höhe der Invalidenrente hängt u. a. vom Grad der Invalidität ab. Neben den einfachen und Ehepaar-Invalidenrenten richtet die IV auch Zusatzrenten für die Ehefrau sowie Kinderrenten aus.

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Invalidität

Invalidität wird vielfach gleichgesetzt mit Erwerbsunfähigkeit. Im engeren Sinne bedeutet Invalidität jedoch eine dauernde Beeinträchtigung der Gesundheit (teilweise oder gänzlich) zufolge Krankheit oder Unfall. Ein Erwerbsausfall muss nicht unbedingt damit verbunden sein. In der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen dauernder und vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Eine Leistungspflicht der Gesellschaft liegt nur dann vor, wenn zufolge der Krankheit oder des Unfalls tatsächlich eine Einkommensminderung resultiert und die versicherte Person ihren Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

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Inventarblatt für Hausrat

Ein Formular, auf welchem sämtliche Hausratgegenstände einzeln oder in Gruppen aufgeführt werden. Es dient zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme.

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IV

Abkürzung für "Invalidenversicherung"

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