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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Bonus

Bonus ist eine Form von Überschussbeteiligung; die Überschussanteile werden beim Bonussystem zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.

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Bonussystem

Das Bonussystem ist vor allem in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie in der Motorfahrzeug-Vollkaskoversicherung bekannt. Dieses System erlaubt es, die Prämie zu reduzieren. Wird die Police durch keinen Schadenfall belastet, so wird dem Halter ein Bonus (Rabatt) gewährt. Schon nach einem unfallfreien Jahr setzt das Bonussystem ein.

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BPV

Abkürzung für Bundesamt für das Privatversicherungswesen".

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Branche

Als Branche werden die Versicherungszweige bezeichnet, die je ein spezielles Risiko einschliessen, wie z. B. die Unfallversicherung oder in der Hausratversicherung die Branchen Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch.

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Brand

Ein Brand ist ein Schadenfeuer, das ohne einen bestimmungsgemässen Herd entsteht oder diesen verlässt, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden anrichtet.

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Brand-Verhütungsdienst

Beim Brandverhütungsdienst für Industrie und Gewerbe handelt es sich um eine Fachgruppe, die in Betrieben Risikoanalysen durchführt, sowie spezielle und allgemeine Empfehlungen für die Brandverhütung ausarbeitet.

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Bruchschaden

Von einem Bruchschaden spricht man, wenn der Schaden an einem Glas, Spiegel oder glasähnlichen Material nicht nur oberflächlich, sondern durchgängig ist.

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Bruttoprämie

Bruttoprämie = Nettoprämie plus Kostenzuschläge.

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BSV
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Bundesamt für Privatversicherungswesen

Das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) ist die vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde über die privaten Versicherungsgesellschaften eingesetzte Behörde. Es prüft die materielle Sicherstellung der versicherten Ansprüche sowie Bedingungen und Tarife der einzelnen Gesellschaften. Ebenso genehmigt es die Pläne für die Überschussbeteiligung der Versicherten. Das BPV gibt aber auch Auskünfte über die Korrektheit der Berechnung von Prämien (Leben) und Prämien (Nicht-Leben), Rückkaufswerten und Überschussanteilen. Das BPV ist dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. Sein Betrieb wird durch die beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften finanziert.

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