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Lexikon

Begriff Definition
Überschussbeteiligung

Leistungen und Prämien (Leben) eines Lebensversicherungs-Vertrages sind während der ganzen Versicherungsdauer garantiert. Daher müssen die Prämien bezüglich Sterblichkeit, Erwerbsunfähigkeitsrisiko, Zinsverlauf und Kosten vorsichtig berechnet werden. In der Regel verläuft aber die tatsächliche Entwicklung des Risikos und des Zinsertrages besser als angenommen. Die Lebensversicherungs-Gesellschaften gewähren daher zum Ausgleich eine Überschussbeteiligung, indem die gewissermassen zuviel verlangte Prämie dem Kunden wieder zurückerstattet wird. Der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung beginnt nach einem bis drei Versicherungsjahren. Die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen der Gesellschaft kann aufgrund verschiedener Systeme erfolgen. Beim Bonus werden die Überschussanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet. Bei der Spargutschrift erfolgt eine verzinsliche Anlage der Anteile. Von Prämienermässigung ist die Rede, wenn die Überschussanteile laufend von den fälligen Prämien abgezogen werden.

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