Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Todesfall-Zeitrente

Die Todesfall-Zeitrente erbringt anstelle eines Kapitals (Todesfallrisiko-Versicherung) bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der vereinbarten Frist jährlich wiederkehrende Renten und zwar bis zum vereinbarten Endtermin. Der Begünstigte erhält somit ein regelmässiges Ersatzeinkommen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Stirbt er ebenfalls vor dem Endtermin der Versicherung, geht sein Anspruch an den Nächstbegünstigten (Begünstigung) über, allenfalls an seine Erben. Die Lebensversicherungsgesellschaft muss also in jedem Fall die durch den Tod der versicherten Person fällig werdenden Renten bezahlen. Daher ist der "Wert" genau berechenbar und der Begünstigte hat das Recht, sofern der Versicherungsnehmer nichts anderes bestimmt hat, sich den diskontierten Wert aller zukünftigen Zeitrenten als Kapital auszahlen zu lassen.

Zugriffe - 296