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Lexikon

Begriff Definition
Teilverzicht

Herabsetzung der versicherten Leistungen, ohne dass dabei ein Teilrückkaufswert frei wird. Bei Hauptversicherungen, die noch keinen Rückkaufswert aufweisen. Dies ist in der Regel der Fall, solange die Prämien (Leben) für die ersten beiden Versicherungsjahre noch nicht fällig geworden und bezahlt sind. Bei der Herabsetzung von Zusatzversicherungen spricht man ebenfalls von Teilverzicht.

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