Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Beistand

Ein Beistand wird bestellt, wenn einer Person für bestimmte Rechtsgeschäfte oder zur Vermögensverwaltung eine Hilfsperson zur Seite gestellt werden muss. Der verbeiständeten Person verbleibt indessen die volle Handlungsfähigkeit.

Zugriffe - 291