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Lexikon

Begriff Definition
Deckungszusage, vorläufige

Vorläufige Deckungszusage liegt vor, wenn der Versicherer bereits Versicherungsschutz verspricht, obwohl er die Annahme des gestellten Versicherungsantrages noch nicht erklärt hat. In der Regel wird die vorläufige Deckung im Rahmen des Antrages gewährt. Sie wird regelmässig befristet: Sie fällt normalerweise dahin, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen oder abgelehnt wird. Die vorläufige Deckungszusage stellt nach herrschender Lehre einen selbständigen Versicherungsvertrag dar, der an keine Form gebunden ist.

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