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Lexikon

Begriff Definition
Erlebensfall-Versicherung

Bei der Erlebensfall-Versicherung wird das vereinbarte Kapital fällig, wenn der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. In dieser reinen Form existiert der Vertrag jedoch kaum mehr. In der Regel ist Prämienrückgewähr  eingeschlossen. Dadurch werden im Todesfall die einbezahlten Prämien (Leben) ohne Zins ganz oder teilweise an den Begünstigten zurückbezahlt. Da eine Erlebensfall-Versicherung für die Versicherungsgesellschaft keine Risikoleistung enthält, kann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Sie eignet sich daher auch für jene Fälle, in denen der Abschluss einer anderen Lebensversicherung aus Gesundheitsgründen nicht möglich ist. Die Erlebensfall-Versicherung kann als Form der Kapitalanlage angesehen werden, besonders wenn sie mit einer Einmaleinlage - Prämie abgeschlossen wird. Finanziert mit periodischen Prämien und unter Mitversicherung der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit stellt sie ein sicheres und interessantes Mittel zur Kapitalbildung dar.

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