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Lexikon

Begriff Definition
Koordinierter Lohn

Lohnanteil der gemäss BVG zu versichern ist. Der Teil des Jahreslohnes, der zwischen 100% der maximalen einfachen AHV-Rente (Koordinationsabzug) und 300% der maximalen einfachen AHV-Rente liegt. Ist der Jahreslohn grösser als 100% der maximalen einfachen AHV-Rente, aber der verbleibende koordinierte Lohn kleiner als 1/8 (=12,5%) des Koordinationsabzuges, so wird er auf diesen Betrag aufgerundet.

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