Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Militärversicherung

Die Militärversicherung (MV) beruht auf dem Bundesgesetz vom 20. September 1949 und wird durch das Bundesamt für Militärversicherung verwaltet. Die MV deckt grundsätzlich jede Gesundheitsschädigung, die während des Dienstes auftritt. Die Leistungen bestehen insbesondere in: Krankenpflege, Leistung für Sachschäden, Krankengeld, Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten.Versichert sind im wesentlichen alle Personen, die Militärdienst leisten und an ausserdienstlichen Schiessübungen, an Massnahmen der militärtechnischen Vorbildung oder an freiwilligen ausserdienstlichen militärischen Anlässen teilnehmen. Die private Lebensversicherung kann wegen Leistungen aus der Militärversicherung ihre eigenen Leistungen nicht kürzen; ebensowenig kann die Militärversicherung ihre Leistungen kürzen, weil eine private Lebensversicherung Leistungen erbringt.In Kriegszeiten oder bei Unruhen ist dagegen der Versicherungsschutz eingeschränkt.Führt die Schweiz selbst Krieg oder wird sie in kriegsähnliche Handlungen hineingezogen, so wird vom Kriegsbeginn an ein einmaliger Kriegsumlagebeitrag geschuldet und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte am Krieg teilnimmt oder nicht. Nimmt der Versicherte dagegen an einem Krieg oder an kriegsähnlichen Handlungen teil, ohne dass die Schweiz selbst beteiligt ist, so ist im Fall des Todes des Versicherungsnehmers nur das auf den Todestag berechnete Deckungskapital geschuldet.

Zugriffe - 261