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Lexikon

Begriff Definition
Nachversicherungs-Garantie

Durch die Nachversicherungs-Garantie (auch Garantie der Versicherungsfähigkeit genannt) besteht das Recht, eine laufende Lebensversicherung zu erhöhen, ohne dass die Gesellschaft den Gesundheitszustand der versicheten Person erneut überprüft (Gesundheitsprüfung). Aus verständlichen Gründen kann diese Garantie nicht beliebig oft und in beliebiger Höhe beansprucht werden. Die Gesellschaften setzen vielmehr zeitliche Limiten. So können z.B. die Versicherungsleistungen nach Ablauf von jeweils drei Versicherungsjahren, vom Beginn der ursprünglichen Versicherung an gerechnet, ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das Recht auf Erhöhung der Leistungen im Rahmen der Nachversicherungs-Garantie kann auch an bestimmte Ereignisse gebunden sein, z.B. Heirat der versicherten Person, Eröffnung eines eigenen Geschäftes, Bau eines Hauses oder Kauf einer Eigentumswohnung durch die versicherte Person. Pro Ereignis, das Anspruch auf die Nachversicherungs-Garantie gibt, können mit den kapitalbildenden Versicherungen auch die Erwerbsausfall-Renten in einem bestimmten Ausmass erhöht werden. Daneben sind noch einige Besonderheiten zu beachten, die von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren.

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