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Lexikon

Begriff Definition
Obligatorische Unfallversicherung

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) trat am 1. Januar 1984 in Kraft.Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer; in der Schweiz wohnhafte, selbständig Erwerbende und deren Familienmitglieder können sich freiwillig gemäss UVG versichern.Die Leistungen des UVG werden bei Berufsunfällen, Nicht-Berufsunfällen und Berufskrankheit gewährt. Dabei sieht das UVG Pflegeleistungen und Kostenvergütungen vor und richtet Taggelder und Renten aus.Als versicherter Verdienst gilt der nach der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) massgebende Lohn.Die Unfallversicherung (UVG) wird entweder durch die Schweiz. Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder durch andere zugelassene Versicherer durchgeführt.Die Prämie (Leben) für die obligatorische Versicherung trägt der Arbeitgeber; diejenige für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung darf dem Arbeitnehmer überbunden werden.

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