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Lexikon

Begriff Definition
Prämienfreistellung

Durch die Prämienfreistellung einer Versicherung wird die Versicherungssumme reduziert und alle Zusatzversicherungen erlöschen. Technisch wird der im Zeitpunkt der Prämienfreistellung vorhandene Rückkaufswert als Einmaleinlage für eine Versicherung mit den vorhandenen technischen Daten verwendet. Aus dieser Berechnung resultiert die prämienfreie, reduzierte Versicherungssumme, welche der Kunde per Ablauf (je nach Tarif auch beim Tode) erhält. Der Kunde zahlt vom Moment der Prämienfreistellung an keine Prämien mehr für seinen Vertrag. Ausgelöst wird die Prämienfreistellung durch Kundenwunsch oder Nichtbezahlung der Prämien. Voraussetzung: Die Versicherung muss rückkaufsfähig sein.

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