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Lexikon

Begriff Definition
Rückkauf

Der Rückkauf ist eine besondere Art, den Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer vorzeitig aufzulösen. Das Rückkaufsbegehren des Versicherungsnehmers bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrages. Der Versicherer hat den Rückkaufswert zu ermitteln und zu entrichten. Voraussetzung ist, dass die Prämien (Leben) für drei Jahre oder mindestens für 1/10 der vereinbarten Prämienzahlungsdauer entrichtet worden sind.

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