Sicherungsfonds
Glossaries
| Term | Definition | 
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| Sicherungsfonds | 	 Die Lebensversicherungseinrichtungen sind verpflichtet bei der Betriebsaufnahme eine Anfangsgarantie von Fr. 500'000.- zu leisten, welche in einem Sicherungsfonds geäufnet werden muss. Der Sicherungsfonds soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus den abgeschlossenen Lebensversicherungen decken. Der Sollbetrag entspricht den technischen Rückstellungen einer Lebensversicherungsunternehmung.  |