Unterversicherung
Glossaries
| Term | Definition | 
|---|---|
| Unterversicherung | 	 Unterversicherung (UV) liegt vor, wenn die Versicherungssumme viel tiefer liegt, als der Wert des Hausrates (inkl. Gästeeffekten, geleaste/ gemietete/anvertraute Sachen und einem Neuanschaffungszuschlag). Sie hat für den Versicherungsnehmer in der Regel unangenehme Folgen, wie z. B. Leistungskürzungen.  |