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Lexikon

Begriff Definition
Vertragsdauer

Die Vereinbarung einer bestimmten Vertragsdauer oder wenigstens eines Kündigungsrechtes gehört zu den objektiv wesentlichen Punkten des Versicherungsvertrages. Die Vertragsdauer ist vom zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zu unterscheiden. Nachträgliche Änderungen der Vertragsdauer, allenfalls einzelner Bestandteile, sind möglich. Dadurch kann eine Lebensversicherung auch im zeitlichen Ablauf stets den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

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