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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die für alle Vertragsparteien in gleicher Weise gültigen Bestimmungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages. Bei der Ausgestaltung der AVB sind die Gesellschaften an das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) gebunden. Dieses Gesetz enthält gewisse Bestimmungen, die durch Vertragsabrede überhaupt nicht, andere, die nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten abgeändert werden dürfen. So sind die AVB vielfach der Niederschlag gesetzlicher Bestimmungen. Zudem unterliegen die AVB der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV). Durch diese strenge Kontrolle sind die Interessen des Versicherten in jedem Fall bestens gewährleistet. Da die AVB zum Vertragsinhalt gehören, müssen sie im Zeitpunkt der Antragstellung dem Versicherungsnehmer abgegeben werden. Nachdem dies meistens in separater Form geschieht, lassen sich die Gesellschaften Empfang und Annahme der AVB durch den Versicherungsnehmer im Antragsformular bestätigen.

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Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist seit 1948 in Kraft. Sie wurde mehrmals revidiert. Die AHV stellt zusammen mit der IV die sogenannte 1. Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar.Sie dient der Existenzsicherung. Die AHV gehört zu den obligatorischen Versicherungen. Obligatorisch versichert sind alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV entrichtet Alters- und Hinterlassenenrenten, sowie Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel an Altersrentner.Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten und deren Hinterlassenen. Für Ausländer gelten Sonderbestimmungen.

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Altersguthaben

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge wird jedem Versicherten ein bestimmter Prozentsatz seines koordinierten Lohnes gutgeschrieben, sog. Altersgutschriften, die das Altersguthaben bilden.

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Altersrenten

Altersrenten werden in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten ausbezahlt und zwar so lange, als die versicherte Person lebt. Bei Altersrenten mit Rückgewähr werden beim Tod der versicherten Person die eingezahlten Prämien (Leben), abzüglich der bereits bezogenen Renten, ohne Zins, an die im Vertrag Begünstigten zurückbezahlt. Ist die Altersrente ohne Rückgewähr abgeschlossen, verfallen beim Tod der versicherten Person die eingezahlten Prämien. Dafür ist die versicherte Rente entsprechend grösser. Die Leistungsdauer ist in jedem Fall lebenslang garantiert, auch wenn die eingezahlten Prämien bereits durch die Rentenzahlungen aufgebraucht sind. Eine Altersrente kann als "Pension" für Selbständigerwerbende, aber auch als Ergänzung zur beruflichen Vorsorge von Unselbständigen angesehen werden. Allfällige Lücken in der AHV können mit einer privaten Altersrente geschlossen werden. Oft ist die Ehefrau gegenüber dem Mann bei dessen Tod nach der Pensionierung schlechter gestellt, mit der Altersrente auf das Leben der Frau kann dies korrigiert werden. Eine privat finanzierte Altersrente geniesst nicht unwesentliche Steuerprivilegien.

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Anamnese

Krankenvorgeschichte der zu versichernden Person für die gesundheitliche Risikoprüfung.

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Anerkannter Experte

Person, die das Eidg. Diplom als Pensionsversicherungsexperte besitzt oder durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als solcher anerkannt worden ist sowie eine juristische Person, die solche Experten beschäftigt. Der Experte prüft die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung insbesondere bezüglich der Leistungen und deren Finanzierung.

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Anlagefonds

Der Anlagefonds ist ein Vermögen, das aufgrund der öffentlichen Werbung von den Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird.

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Anlagevorschriften

Anlagevorschriften sind gesetzliche Bestimmungen, die die Anlage des Vermögens der Lebensversicherungsgesellschaften und der Personalvorsorgeeinrichtungen nach den Kriterien Sicherheit, Rendite und Liquidität regeln. Zu diesem Zweck kann der Gesetzgeber einen Katalog der zulässigen Anlagen aufstellen oder beispielsweise gewisse Anlagen verbieten.

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Annahme

Mit der Annahme des Lebensversicherungs-Antrages durch die entsprechende Gesellschaft ist diese an die im Antrag festgehaltenen Leistungen und Prämien (Leben) gebunden. Sie hält diese in der Police fest.Spätere Änderungen des Risikos, z.B. des Gesundheitszustandes, des Berufes oder des Wohnortes spielen keine Rolle.Der Versicherungsnehmer bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Antrag, dass er mit den darin vereinbarten Leistungen und Prämien einverstanden ist, und dass er die damit verbundenen Bedingungen annimmt.

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Annullierungskosten

Gesetzliche oder vertraglich festgelegte Kosten, die bei Rücktritt von einem Vertrag entstehen.

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