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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 438 Einträge gefunden
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Lexikon

Begriff Definition
Auf dem Erdboden
Auf dem Erdboden bewegt sich das Motorfahrzeug im Unterschied zum Luft- und Wasserfahrzeug.
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Aufhören der Versicherung

Die Versicherung hört auf, wenn der Halter sein Motorfahrzeug verkauft und der Käufer eine andere Versicherung abschliesst.

Zugriffe - 205
Aufschubszeit

Wartezeit, bis eine aufgeschobene Leistung fällig wird (z.B. bei Altersrenten: Zeit bis zum Rücktrittsalter).

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Aufsichtsbehörde

Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche alle Personalvorsorgeeinrichtungen mit Sitz in seinem Gebiet beaufsichtigt. Sie wacht darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und führt das Register für die berufliche Vorsorge. Die Aufsichtsbehörden unterstehen der Oberaufsicht des Bundesrates. Diese wird durch  das Bundesamt für Privatversicherungswesen oder das Bundesamt für Sozialversicherung wahrgenommen.

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Ausgleichskasse

Derjenige Teil der Verwaltung einer Sozialversicherungseinrichtung, der die Beiträge einzieht und die Versicherungsleistungen auszahlt. Im engeren Sinn versteht man darunter die AHV-Ausgleichskasse.

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Ausgleichung
Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten an die Erben im Rahmen der Erbteilung (Art. 626 ff. ZGB)
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Ausschluss

Nach dem Grundsatz "Was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, gilt in der Versicherung als eingeschlossen" werden Ausschlüsse im Versicherungsvertrag möglichst detailliert aufgeführt, um im Versicherungsfall jeden Zweifel an der Leistungspflicht der Versicherer zu vermeiden.

Zugriffe - 202
Ausschuss

Für besondere Aufgaben (z.B. Vermögensanlage) ausgewählte Personen eines bestimmten Gremiums oder Organs (z.B. Stiftungsrat}

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Aussetzen der Versicherung

Das Aussetzen der Versicherung findet dann statt, wenn ein Halter Fahrzeugausweis und Kontrollschilder bei den Behörden hinterlegt, weil er das Fahrzeug nicht benötigt, oder wenn er die Prämie (Nicht-Leben) nicht bezahlt.

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Auswärts

Auswärts bedeutet, dass sich ein Schaden nicht an dem in der Police aufgeführten Ort (Grundstück, Gebäude) ereignet. Das kann direkt vor dem Eingang, an einem anderen Ort innerhalb der Schweiz oder im Ausland sein.

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