Arten der Software-Wartung
- Anpassungs-Wartung(adaptive-maintenace)
- Verbesserungs-Wartung(perfective maintenace)
- Korrigierende Wartung(corrective meintenace)
Vertragspunkte, die zu regeln sind:
- Programmdokumentation
- Beschränkung des Wartungsvertrages auf einzelne Applikationsprogramme?
- Bei Mehrfachnutzung auf Haupt- und Nebenanlagen: Umfang der Wartung, Gebühren?
- Regelung der Folgen einer Übertragung auf ein anderes System.
- Dokumentation von Programmfehlern durch den Programmbenützer
- Festlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Programmbenutzer das System der Wartungsfirma zur Verfügung halten muss, in welchen Räumen die Wartung vorgenommen werden kann und welche Teile des Systems der Wartungsfirma zur Wartung bereitgestellt werden.
- Entgelt
– Pauschalbetrag / monatlich, quartalsweise oder jährlich, vorschüssig?
– prozentual abhängig von der periodisch geschuldeten Lizenzgebühr?
– Preisänderungen?
- Gewährleistung und Haftung
- Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Urheberrechte
- Vertraulichkeit und Datensicherung
- Dauer und Beendigung
Software – Erstellungsvertrag
à Werkvertrag
- Thema und Zweck des Vertrages
- Entwicklungsarbeiten des Software-Erstellers
- Spezifikation des abzuliefernden Arbeitsresultates (Zusicherungen, Gewährleistung, Systemvoraussetzungen)
- Weitere Leistungen des Software-Erstellers (Lizenzrechte, Installation, Einführung)
- Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Änderungen des Leistungsumfanges
- Termine
- Projektorganisation und Zusammenarbeit
- Schulung und Einführungsunterstützung
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Abnahme und Ablieferung
Pflichten des Arbeitnehmers
- persönliche Arbeitspflicht
- Sorgfaltspflicht
- Treuepflicht
- Verbot von Schwarzarbeit
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht
- Befolgungspflicht gegenüber Weisungen
à Folgen der Nichterfüllung:
Lohnfortfall; Klage auf Erfüllung; Schadenersatz; Fristlose Kündigung
à Folgen der Schlechterfüllung:
Schadenersatz; ordentliche Kündigung; Disziplinarmassnahme
Konkurrenzverbot
Voraussetzungen:
- Schriftform zwingend
- Einblick in Kundenkreis und/oder
- Einblick in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse und Schädigung zu erwarten
- Keine Kündigung seitens Arbeitgeber (OR340c)
Sanktionen bei Verletzung:
- Schadenersatz (OR340b Abs. 1) und/oder
- Konventionalstrafe (OR340 Abs. 2 / OR161 Abs. 2 und OR 163)
- Realerfüllung OR340b Abs. 3)