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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Versicherung, freie

Eine freie Versicherung (Säule 3b) ist im Gegensatz zu einer gebundenen Versicherung (Versicherung, gebundene, / Säule 3a) ein Vertrag, der steuerlich nur mässig privilegiert ist, über den der Kunde dafür aber frei verfügen kann. Siehe auch Vorsorge.

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Versicherung, gebundene

Die gebundene Vorsorge-Police (Säule 3a) ist steuerlich stark privilegiert, die Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers über einen solchen Vertrag ist allerdings auch sehr stark eingeschränkt. Siehe auch Vorsorge.

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Versicherung, prämienfreie

Eine prämienfreie Versicherung ist ein Vertrag, für den der Kunde keine Prämien mehr bezahlt. Bei der Prämienfreistellung wird der vorhandene Rückkaufswert dazu verwendet (als Einmaleinlage), die Versicherungssumme neu (normalerweise tiefer als zu Beginn) zu bestimmen.

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Versicherungsbescheinigung
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Versicherungsdauer
Vertragsdauer der (Haupt-)Versicherung.
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Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.

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Versicherungsjahr

Entspricht nicht (unbedingt) einem Kalenderjahr. Wurde eine Versicherung im April abgeschlossen, so dauert ihr Versicherungsjahr vom 1.4. des einen Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres. Einzig das erste Versicherungsjahr kann mitten im Monat beginnen. Bei einem solchen Fall endet das letzte Versicherungsjahr ebenfalls Mitte eines Monats.

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Versicherungsleistungen

Im Sinne eines wesentlichen Bestandteiles des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer eine Leistung zu erbringen (Versicherungsleistung), die an die Bedingung des Eintrittes des versicherten Ereignisses geknüpft ist. Die Versicherungsleistung kann an einen Schaden gebunden (Schadensversicherung) oder von ihm losgelöst sein (Summenversicherung). Die Versicherungsleistung kann in Geld oder in Natura (z.B. Beratung oder Vertretung vor Gericht durch eigenes Personal des Versicherers). In der Lebensversicherung umfassen die Versicherungsleistungen die im Versicherungsvertrag summenmässig umschriebenen Kapital- oder Rentenleistungen im Erlebens- oder Todesfall sowie bei Erwerbsunfähigkeit. Dazu gehören aber auch die Ausschüttungen aus der Überschussbeteiligung sowie die Umwandlungswerte und die Rückkaufswerte aus vorzeitig aufgelösten Verträgen.

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Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis (Versicherungsbescheinigung) beweist, dass für das betreffende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung existiert, die dem Gesetz genügt. Der Versicherer stellt den Versicherungnachweis aus.

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Versicherungsnehmer/in

Versicherungsnehmer (VN) ist diejenige Vertragspartei, die durch den Abschluss des Versicherungsvertrages für sich selbst und/oder für andere Personen Versicherungsschutz erhält. Er ist der Prämienschuldner.

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