Begriffe aus der Wirtschaft

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Lexikon

Begriff Definition
Nachfragekurve

Die Nachfragekurve zeigt, welche Mengen die Nachfrager zu unterschiedlichen Preisen zu kaufen bereit sind.

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Namenaktie

Aktie, die auf den Namen lautet und deren Eigentümer oder Nutzniesser im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist. Dies erschwert den Handel mit solchen Titeln. Namenaktien können aber trotzdem an den Effektenbörsen kotiert und gehandelt werden.
Gegensatz: Inhaberaktie.

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Namenaktien

Die Namenaktie lautet auf den Namen des Aktionärs. Sie ist ein Order-Papier.
Der Namenaktionär hat die gleichen Rechte wie der Besitzer von Inhaberaktien, mit zwei Vorbehalten:
Zusätzlich zur Übergabe bedarf es bei der Namenaktie einer schriftlichen Abtretungserklärung (Indossament oder Zession) des Verkäufers. Bei kotierten Gesellschaften wird diese Formalität in der Praxis dadurch überbrückt, dass der Aktionär der Bank eine Übertragungsvollmacht erteilt, in der Regel bereits auf dem Eintragungsformular. Beim Verkauf kann dann die Bank die Abtretungserklärung ausfüllen. Damit erhält der neue Aktionär sämtliche Vermögensrechte.
Seine Mitwirkungsrechte kann der Erwerber jedoch erst ausüben, wenn er in das Aktienbuch (eigentlich ein 'Aktionärs'-Buch) der Gesellschaft eingetragen worden ist. Dadurch hat die Gesellschaft jederzeit eine weitgehende Kontrolle über den Aktionärskreis.

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Nationalbank1

Die Schweizerische Nationalbank ist die Zentralbank. Der Bund hat ihr das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten gegeben. Die Hauptaufgaben sind: den Geldumlauf des Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und eine im Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen (Geldmenge).

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Nennwert

Der auf Wertpapieren angegebene (nominelle) Forderungsbetrag im Unterschied zum effektiven Kurswert / Marktwert

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Notes und Kassascheine

Notes sind mittelfristige Schuldverschreibungen in- und ausländischer Schuldner   Notes und Kassascheine sind Wertpapiere, die im Rahmen von Privatplazierungen herausgegeben werden. Diese sind unter institutionellen Anlegern und grossen Privatanlegern recht beliebt.
Als Notes bezeichnet man Privatplazierungen ausländischer Schuldner. Wie bei den Obligationen ausländischer Schuldner besteht hier kein Verrechnungssteuerabzug auf den Zinsen.
Privatplazierungen inländischer Schuldner werden häufig als Kassascheine bezeichnet. Kassascheine sind verrechnungssteuerpflichtig.

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