Begriffe aus der Wirtschaft

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Lexikon

Begriff Definition
Festgeld

Auf Termin, d.h. auf einen bestimmten festen Verfalltag bei einer Bank angelegtes kurz- oder mittelfristiges Guthaben, das eine höhere Verzinsung abwirft als z.B. ein Sichtguthaben.

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Festgeldanlagen bei Banken

Unter Festgeldern versteht man grössere Guthaben auf Festgeldkonten bei einer Bank. Der Anleger investiert eine Summe fest für 3 bis 12 Monate und erhält dafür einen zu Beginn der Laufzeit festgesetzten Zins. Das Geld kann weder vorzeitig zurückgezogen noch gekündigt, wohl aber belehnt werden.
Für Festgelder bestehen keine besonderen Sicherheiten. Das angelegte Geld ist so sicher wie die Bank, die dafür haftet.
Wenn eine grössere Summe für einige Monate angelegt werden kann und der Zinssatz über demjenigen des Kontokorrentes oder Depositenkontos liegt, kann eine Festgeldanlage empfohlen werden.
Auf Zinsen von Festgeldanlagen wird die Verrechnungssteuer erhoben. Es werden jedoch keine Kommissionen/Spesen und keine Emissionsabgabe belastet.

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Festhypothek

Hypothek mit festem, unveränderlichen Zinssatz während der gesamten zwischen der Bank und dem
Kreditnehmer vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt in der Regel drei bis acht Jahre. Die Hypothek ist während der Laufzeit von beiden Seiten unkündbar. Für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er während der Laufzeit seine Zinsbelastung im voraus kalkulieren und budgetieren kann.

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Finanzdienstleister ohne Bankenstatus und das Bankgeheimnis

Finanzdienstleister ohne Bankenstatus können sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen.
Hingegen sind diese Finanzdienstleister (wie alle anderen Berufe) an die Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) gebunden. Dabei handelt es sich allerdings nur um ein Antragsdelikt.
Bei internationalen Rechtshilfebegehren ist jedoch der Finanzdienstleister ohne Bankenstatus genau gleich gut vor Auskunftsbegehren aus dem Ausland geschützt wie die Banken, denn die genannten Grundsätze der Rechtshilfe gelten für alle Berufe gleichermassen.

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Fondsgebundene Lebensversicherung: Steuersituation

Damit der Versicherungsnehmer in den Genuss des einkommenssteuerfreien Kapitalbezuges im Erlebensfall kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während der gesamten Vertragsdauer muss ein Todesfallkapital in bestimmter Höhe garantiert sein. Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass nur echte Vorsorgeleistungen steuerlich privilegiert werden. Die minimale Laufzeit zur Beanspruchung der Einkommenssteuerbefreiung der Erlebensfall-Leistung beträgt bei den fondsgebundenen Versicherungen 10 Jahre (im Gegensatz zu den traditionellen Versicherungen, wo 5 Jahre genügen). Wurde die Versicherung mittels Einmaleinlage finanziert, muss der Versicherte bei der Auszahlung des Erlebensfallkapitals mindestens 60 jährig sein. Der Abschluss der Versicherung muss vor dem 66. Altersjahr erfolgen. Der gesamte Wertzuwachs der Anlagen ist steuerfrei.

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Fondsgebundenes Sparen im Rahmen der Säule 3a

Viele Banken bieten die Möglichkeit, das Kapital der Säule 3a anstelle des Sparens in Kontoform in Fonds zu investieren, wobei es sich hier nicht um AFG-Anlagefonds handelt, sondern um Fonds, welche von Anlagestiftungen geführt werden.
In anlagepolitischer Hinsicht gelten jedoch die für die fondsgebundenen Lebensversicherungen gemachten Feststellungen analog, d.h. auch hier ist es bei entsprechend langem Anlagehorizont interessant, in Aktienfonds zu investieren, wobei allerdings die Auswahl hier kleiner ist als bei den AFG-Anlagefonds.
In steuerlicher Hinsicht ist dieses Vorgehen besonders interessant, weil hier auch die Prämienzahlungen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Beträge steuerlich abzugfähig sind. Ausserdem ist nicht nur der Kursgewinn auf den Anlagen Einkommenssteuerfrei, sondern auch die Ausschüttung im Rahmen von Zinsen und Dividenden, welche ja wieder dem entsprechenden Vorsorgekonto gutgeschrieben werden.

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fundamentale Unterscheidung der Beteiligungsgesellschaften von den lnvestment - Gesellschaften

Beteiligungsgesellschaften unterscheiden sich von Investment-Gesellschaften insofern fundamental, als sie eine grundsätzlich andere Anlagestrategie verfolgen.
Anstelle von Diversifikation ist bei den Beteiligungsgesellschaften Konzentration angesagt, d.h. Fokussierung auf ganz wenige, handgepickte, möglichst zukunftsträchtige, und nach Möglichkeit für unterbewertet beurteilte Unternehmungen, um mittelfristig einen möglichst grossen Wertzuwachs zu erreichen.

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Future

Futures sind feste Termingeschäfte, also vergleichbar mit dem seit langem bekannten festen Kauf oder Verkauf von Devisen auf Termin. Der Unterschied zwischen den Devisen-Termingeschäften und den Futures besteht nur darin, dass die Rahmenbedingungen bei den Futures standardisiert sind. Bei den Futures geht es demgemäss um standardisierte feste Termingeschäfte.

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