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Lexikon

Begriff Definition
Private Banking

Unter Private Banking verstehen wir die Geschäftssparte 'Anlageberatung und Vermögensverwaltung', inkl. Depotführung.

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Prospekt und Fondsreglement

Die Fondsleitung muss über jeden Fonds einen Prospekt veröffentlichen. Dieser enthält das Fondsreglement und andere ergänzende Angaben über den Fonds.
Das Fondsreglement muss von der Aufsichtsbehörde - der Eidg. Bankenkommission (EBK) - genehmigt werden.
Das Fondsreglement regelt die Beziehungen zwischen dem Anleger einerseits und der Fondsleitung sowie der Depotbank andererseits. Juristisch handelt es sich um einen standardisierten, für alle Anleger gleichen sog. Kollektivanlagevertrag (typischer Formularvertrag). Der minimale, zwingend vorgeschriebene Inhalt dieses Forrnularvertrages ist gesetzlich geregelt (Art. 7 AFG). So müssen beispielsweise die Richtlinien für die Anlagepolitik und alle Kommissionen an die Fondsleitung und an die Depotbank im Fondsreglement aufgeführt sein.
Jeder Anleger hat Anspruch auf kostenlose Aushändigung des Prospektes

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