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Lexikon

Begriff Definition
Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften sind sozusagen ein Spezialfall von lnvestment - Gesellschaften. Sie unterscheiden sich aber von diesen insofern fundamental, als sie eine grundsätzlich andere Anlagestrategie verfolgen als lnvestment - Gesellschaften oder die üblichen Anlagefonds.
Anstelle von Diversifikation ist bei den Beteiligungsgesellschaften Konzentration angesagt, d.h. Fokussierung auf ganz wenige, handgepickte, möglichst zukunftsträchtige, und nach Möglichkeit für unterbewertet beurteilte Unternehmungen, um mittelfristig einen möglichst grossen Wertzuwachs zu erreichen.


Ein weiteres Ziel einiger Beteiligungsgesellschaften besteht in der aktiven Vertretung der Interessen der Aktionäre. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführer von Beteiligungsgesellschaften bestrebt sind, aktiven Einfluss auf Verwaltungsrat und Management der Beteiligungsgesellschaften auszuüben.
Häufig ist auch die Entschädigung für die Manager von Beteiligungsgesellschaften anders geregelt als bei den Anlagefonds, indem neben einer Basisentschädigung zusätzlich eine erfolgsabhängige Kommission festgelegt wird.
Für die ""Fondsmanager"" ist die damit gegebene Möglichkeit der langfristigen Anlage ein entscheidender Vorteil gegenüber den offenen Anlagefonds. Einige Anlagen - z.B. in Private Equity, d.h. in Aktien von noch nicht kotierten Unternehmungen - sind nur vertretbar, wenn kein Risiko der Rücknahmepflicht besteht. Zusammen mit der ""Befreiung"" von den für Anlagefonds geltenden Anlagevorschriften sind damit Beteiligungsgesellschaffen für die Umsetzung bestimmter Anlageziele das besser geeignete Instrument als die Anlagefonds gemäss AFG.
Häufig wird die Anlagepolitik von Beteiligungsgesellschaften durch Hebel-Effekte ergänzt - und zwar in einem grösseren Ausmass, als dies bei AFG-Fonds zulässig wäre - ‚ sei dies durch Aufnahme von Krediten oder durch (Call-)Optionen

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