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Begriff Definition
Die paneuropäischen Anlagefonds (UCITS)

Seit 1985 besteht eine EU-Richtlinie, welche die Liberalisierung des europäischen Fondsmarktes bezweckt und bewirkt hat. Gemäss diesem Erlass haben alle Fonds, die den darin enthaltenen Anforderungen an die Organisation, die Anlagepolitik und die Rechnungslegung entsprechen, Anspruch auf Vertrieb in sämtlichen anderen Staaten der EU (und des EWR). Die Formalitäten beschränken sich auf eine einfache Vertriebsanzeige im betreffenden EU-Land.
Diese Fondsanteile werden üblicherweise mit der englischen Abkürzung UCITS angesprochen. Sie eignen sich besonders für den grenzüberschreitenden Vertrieb und werden in der Regel von denjenigen Finanzplätzen aus lanciert, welche das attraktivste regulatorische Umfeld anbieten, nämlich Luxemburg und Irland.
Zwar werden bisher offenbar nur etwa 20 % aller UCITS tatsächlich in mindestens zwei anderen EU-Mitgliedstaaten vertrieben. Die meisten werden von ihrer ""Offshore-Basis"" in Luxemburg oder Dublin in ihren Heimmarkt (also z.B. in die Schweiz) reimportiert. Trotzdem haben diese Anteilscheine inzwischen eine hohe Bedeutung erlangt, wurden doch bis Ende 1997 bereits für einen Kurswert von ECU 1 800 Mrd. UCITS emittiert.
Für den Vertrieb in der Schweiz spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich z.B. bei einem Luxemburger Fonds um UCITS handelt oder nicht. Ihr Vertrieb in der Schweiz bedarf in jedem Fall der entsprechenden Vertriebsbewilligung durch die EBK.
Für die emittierende Bank hat jedoch die Emission als UCITS den Vorteil, dass ein "EU-Pass" damit verbunden ist, resp. dass eben diese Anteile ohne weiteres im gesamten EU-Raum vertrieben werden können.

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