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Lexikon

Begriff Definition
Treuhandanlagen auf internationalen Märkten

Unter den internationalen Märkten stand ursprünglich der Euromarkt weit im Vordergrund. Der Euromarkt ist ein internationaler Finanzmarkt, auf dem Guthaben und Forderungen in Währungen ausserhalb des betreffenden Staates gehandelt werden. Der Euromarkt ist in den späten 50er Jahren entstanden. Anfänglich wurden hauptsächlich Dollars unter nichtamerikanischen Banken gehandelt. Der Markt erweiterte sich jedoch bald auf andere frei konvertible Währungen und wurde internationalisiert.

Aus dem Euromarkt entstanden mit der Zeit die sogenannten Treuhandanlagen. Banken plazieren Beträge von in der Regel mindestens CHF 100'000 oder Gegenwert in allen frei konvertierbaren Währungen bei erstklassigen Korrespondenzbanken in London, Amsterdam, Paris usw. in ihrem Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (d.h. des Anlagekunden) und verlangen dafür eine Vermittlungskommission. 
Damit sich die Banken bei einem möglichen Verlust schadlos halten können, müssen die Kunden ein Formular unterschreiben, in dem erwähnt ist, dass das Kapital auf das Risiko des Kunden angelegt wurde. In der Praxis hat dieses Risiko kaum je eine Rolle gespielt, da die Banken bei der Auswahl der Banken als Eurogeld-Schuldner sehr vorsichtig sind.
Trotzdem dürfen die Risiken von Treuhandanlagen nicht unterschätzt werden. Sie bestehen vor allem aus 
Schuldnerrisiken, Transferrisiken und bei Anlagen in Fremdwährungen: Währungsrisiken. Letztere können abgesichert werden.  Unter dem Schuldnerrisiko, auch Bonitäts- oder Debitorenrisiko, ist die Frage der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Schuldners zu verstehen.
Unter Ausland- oder Länderrisiko verstehen wir die Gefahr, dass geschuldete grenzüberschreitende Zahlungen aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen des betreffenden Landes nicht ordnungsgemäss erfüllt werden, wobei diese Gründe ausserhalb des Einflussbereiches des betreffenden Schuldners liegen. Beispiele: kriegerische Ereignisse eines Landes, oder Umweltkatastrophen, welche den Geschäftsverkehr des betreffenden Landes temporär lahmlegen.
Das Transferrisiko ist die Gefahr, dass eine geschuldete Zahlung von einem Währungsgebiet in ein anderes infolge von Devisenrestriktionen des Schuldnerlandes nicht oder nicht vollständig, resp. nur unter bestimmten Auflagen oder Einschränkungen, erfolgt.
Die Erträge auf Eurogeldern unterliegen keiner Quellensteuer. Bei Treuhandanlagen wird weder eine Emissionsabgabe noch ein Umsatzstempel erhoben. 
Bei Treuhandanlagen, die bei einer ausländischen Niederlassung einer Schweizer Bank angelegt werden, haftet zusätzlich die Schweizer Mutterbank. Andererseits ist der Zinsertrag tiefer als bei den Euro-Treuhandanlagen. Ausserdem muss in diesen Fällen bei Kunden mit Domizil Schweiz die Verrechnungssteuer erhoben werden.

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