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Lexikon

Begriff Definition
Abgrenzung Geschäftsvermögen/Privatvermögen

Anteile im Geschäftsvermögen
Für die Besteuerung der Anteilsinhaber ist entscheidend, ob diese die Anteilscheine in ihrem Privatvermögen oder in ihrem Geschäftsvermögen halten. Im Geschäftsvermögensbereich unterliegt jeweils die Differenz zwischen dem An- und Verkauf oder die buchmässige Aufwertung der Besteuerung (sog. Buchwertprinzip). 

Im folgenden wird davon ausgegangen, dass sich die Anteilscheine im Privatvermögen der Anleger befinden. 
3.1.2.  Anteile im Privatvermögen
Die Anlagefonds erzielen auf Ihren Anlagen einerseits Erträge und andererseits Kapitalgewinne. Während der dem einzelnen Investor zuzurechnende Ertragsanteil der Einkommenssteuer unterliegt, bleiben die auf Privatvermögen erzielten Kapitalgewinne steuerfrei (Art. Art. 16 Abs. 3 DBG; Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG). Der Anteilsinhaber hat nur den Teil der Erträge zu besteuern, der Vermögensertrag im Sinne von Art. 20 DBG bzw. Art. 7 Abs. 1 StHG ist. Diese Aufteilung erfolgt jedoch nur, wenn Ertragsquote und Kapitalgewinnquote separat mit zwei Coupons ausgewiesen werden.

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