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Lexikon

Begriff Definition
Anlagefonds: Die Erträge

Die jährlichen Zins- und Dividendeneinnahmen werden von den meisten Fonds vollumfänglich an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet (bei einigen Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt; sog. thesaurierende Fonds). Kapitalgewinne hingegen werden nur teilweise an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet. Der Restbetrag wird wieder in den Fonds angelegt.
Die Ertragsausschüttungen von schweizerischen Anlagefonds unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer, ausser die Erträge des betreffenden Fonds würden zu mindestens 80 % aus dem Ausland stammen. In diesem Fall kann den ausländischen Anlegern gegen die sog. ""Bankenerklärung"" der Ertrag brutto (d.h. ohne Abzug der Verrechnungssteuer) gutgeschrieben werden. Der Anlagefonds hat die Möglichkeit, realisierte Kapitalgewinne mit einem separaten Coupon an die Anteilscheininhaber auszuschütten. Diese Ausschüttungen unterstehen nicht der Verrechnungssteuer.
Bei den ausländischen Fonds wird ebenfalls keine eidg. Verrechnungssteuer erhoben, denn massgebend sind die Steuervorschriften des Fondsdomizillandes. Luxemburg z.B. erhebt keine Quellensteuern, während beispielsweise bei amerikanischen Fonds die sog. Withholding Tax anfällt.

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