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Lexikon

Begriff Definition
Anlagefonds: sechs wesentliche Elementen

Ein inländischer Anlagefond im Sinne des Anlagefondgesetzes besteht demgemäss aus folgenden sechs wesentlichen Elementen:

  1. Ein Fond ist ein Sondervermögen
  2. das von den Anlegern zum Zwecke der kollektiven Kapitalanlage
  3. auf Grund öffentlicher Werbung aufgebracht worden ist,
  4. das durch die Fondleitung als treuhänderischer Eigentümerin gemäss den Bestimmungen des Kollektivanlagevertrages auf Rechnung der Anleger
  5. in der Regel nach dem Grundgesetz der Risikoverteilung  geführt wird,
  6. wobei der Anleger grundsätzlich jederzeit das Recht hat, seine Anteile dem Fonds zurückzuverkaufen. Dieses Recht wird als sog. jederzeitiges Kündigungsrecht bezeichnet.

Dadurch werden Anlagefonds gesetzlich zwingend zu sogenannt offenen Fonds

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